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PAR_1656_2022 § 1656 BEAUFTRAGT

Parklets für Frankfurt - Modellprojekt für eine nichtkommerzielle nachbarschaftliche Nutzung des öffentlichen Raums

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

12

Beschlussdatum

12. Mai 2022

Gremiensitzung

12. Mai 2022

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, temporäre Parklets in Frankfurt einzurichten, um gemeinschaftlich nutzbare und barrierefreie Flächen im öffentlichen Raum zu schaffen. Dies soll die Lebensqualität in dicht bebauten Wohngebieten erhöhen und den Bürger*innen mehr Erholungsräume bieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Magistrat wird beauftragt, die stadtweite Einrichtung von temporären Parklets im Rahmen eines Modellprojekts zu ermöglichen. Ziel ist die Schaffung von gemeinschaftlich nutzbaren, frei zugänglichen, möglichst barrierefreien Flächen in Wohngebieten und im öffentlichen Raum durch Umwidmung von Parkflächen. Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden: 1. Entwicklung eines Konzepts/Leitfadens zur Einrichtung von Parklets (Umwidmung Parkplätze, Ablauf, Voraussetzungen, Inhalt der Genehmigung, Ansprechperson (Patin/Pate), Darstellung der Kosten u. a.), 2. eine Voraussetzung: Beteiligung und Zustimmung des verantwortlichen Ortsbeirats, 3. Einrichtung eines formellen Genehmigungsverfahren für Parklets mit digitaler Antragsmöglichkeit und Abwicklung, 4. Kommunikation dieses Angebots in geeigneter Form und ohne zusätzlichen Kostenaufwand an die Bürgerinnen und Bürger (Vorstellung in Ortsbeiräten, städtische Website), Die Dauer des Modellprojekts soll mindestens zwei Jahre umfassen, um genügend Zeit für Beantragung, Genehmigung und Umsetzung in den nutzbaren Jahreszeiten zu ermöglichen und Erfahrungen sammeln zu können. Nach Abschluss des Modellprojekts wird der Magistrat gebeten, über die Ergebnisse zu berichten und Möglichkeiten der Verstetigung zur Einrichtung von Parklets darzustellen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Dr. Knacker, Luxen, Dr. von Franqué, Nagel und Wehnemann dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_331_2022