Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB
Stadtverordnetenversammlung
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27. Januar 2022
27. Januar 2022
Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 558 für die Gwinnerstraße in Frankfurt am Main soll die gewerblichen und industriellen Flächen im Stadtteil Seckbach sichern und weiterentwickeln. Ziel ist es, ein nachhaltiges Gewerbegebiet zu schaffen, das auch die angrenzende Wohnsiedlung berücksichtigt und Nachbarschaftskonflikte löst.
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Beschluss
1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.