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PAR_1191_2022 § 1191 VEREINFACHT

Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGB

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

9

Beschlussdatum

27. Januar 2022

Gremiensitzung

27. Januar 2022

Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 558 für die Gwinnerstraße in Frankfurt am Main soll die gewerblichen und industriellen Flächen im Stadtteil Seckbach sichern und weiterentwickeln. Ziel ist es, ein nachhaltiges Gewerbegebiet zu schaffen, das auch die angrenzende Wohnsiedlung berücksichtigt und Nachbarschaftskonflikte löst.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Verknüpftes Dokument

M_175_2021