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Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 996 entstanden aus Vorlage: OF 537/3 vom 13.09.2018 Betreff: Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ist dem Magistrat die gerade stattfindende Mietervertreibung mit geplanter Luxussanierung des Gebäudes und entsprechender exorbitanter zukünftiger Mietsteigerung in der Schwarzburgstraße 54 in allen Aspekten bekannt? 2. Ist dem Magistrat die notdürftig mit Stützen abgestützte Wohnzimmerdecke der Dachgeschosswohnung bekannt? Ist diese genehmigt? Wenn ja, wie lange? Und ist die Sicherheit für die Bewohnerin gewährleistet? 3. Ist eine Aufstockung/ein Dachgeschossausbau des Hauses geplant? 4. Gibt es für die Bau- und Sanierungsmaßnahmen inzwischen eine Baugenehmigung oder gilt nach wie vor ein Baustopp? 5. Ist der Magistrat bereit und in der Lage, die verbliebenen Bewohner des Hauses mit den ihm verfügbaren Mitteln vor eventuellen schikanösen Beeinträchtigungen während der vorgesehenen Bautätigkeiten zu schützen, z. B. Lärm, Dreck, Abstellen von Strom, Wasser, Heizung? 6. Wie kann der Magistrat so auf den Investor einwirken bzw. ihn verpflichten, dass ein Verbleib der restlichen Mieter während und nach der Sanierung möglich ist? 7. Kann der Magistrat in diesem Sinne die geltende Erhaltungssatzung und die kommende Milieuschutzsatzung einsetzen, um insbesondere die angekündigte Mietsteigerung so gering wie möglich zu halten? 8. Ist dem Magistrat bekannt, ob im gesamten Hinterhofareal hinter der Schwarzburgstraße 54 und den Nachbargebäuden im Karree eine Hinterhofbebauung geplant ist? Gibt es dafür ggf. schon eine Bauvoranfrage? 9. Falls ja, wird der Magistrat dann im Gegensatz zur überdimensionierten Hinterhofbebauung hinter dem Bäckerweg 10 nur ein bezüglich GRZ (Grundfläche) und GFZ (Geschossigkeit) verträgliches und angemessenes Bauvolumen zulassen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 252 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3