Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße 54
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 996
entstanden aus Vorlage:
OF 537/3 vom
13.09.2018 Betreff: Mietervertreibung in der Schwarzburgstraße
54 Der
Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Ist dem Magistrat die gerade stattfindende
Mietervertreibung mit geplanter Luxussanierung des Gebäudes und entsprechender
exorbitanter zukünftiger Mietsteigerung in der Schwarzburgstraße 54 in allen
Aspekten bekannt? 2. Ist dem
Magistrat die notdürftig mit Stützen abgestützte Wohnzimmerdecke der
Dachgeschosswohnung bekannt? Ist diese genehmigt? Wenn ja, wie lange? Und ist
die Sicherheit für die Bewohnerin gewährleistet? 3. Ist eine Aufstockung/ein Dachgeschossausbau des Hauses geplant? 4. Gibt es für die Bau- und
Sanierungsmaßnahmen inzwischen eine Baugenehmigung oder gilt nach wie vor ein
Baustopp? 5. Ist der
Magistrat bereit und in der Lage, die verbliebenen Bewohner des Hauses mit den
ihm verfügbaren Mitteln vor eventuellen schikanösen Beeinträchtigungen während
der vorgesehenen Bautätigkeiten zu schützen, z. B. Lärm, Dreck, Abstellen
von Strom, Wasser, Heizung? 6. Wie kann der Magistrat so auf den Investor
einwirken bzw. ihn verpflichten, dass ein Verbleib der restlichen Mieter
während und nach der Sanierung möglich ist? 7. Kann der Magistrat in diesem Sinne die geltende
Erhaltungssatzung und die kommende Milieuschutzsatzung einsetzen, um
insbesondere die angekündigte Mietsteigerung so gering wie möglich zu
halten? 8. Ist dem Magistrat
bekannt, ob im gesamten Hinterhofareal hinter der Schwarzburgstraße 54 und
den Nachbargebäuden im Karree eine Hinterhofbebauung geplant ist? Gibt es dafür
ggf. schon eine Bauvoranfrage? 9. Falls ja, wird der Magistrat dann im Gegensatz zur
überdimensionierten Hinterhofbebauung hinter dem Bäckerweg 10 nur ein bezüglich
GRZ (Grundfläche) und GFZ (Geschossigkeit) verträgliches und angemessenes
Bauvolumen zulassen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 252
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3