Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.09.2018, V 993
entstanden aus Vorlage:
OF 165/15 vom
28.08.2018 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach
Die Erhebung
von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum
01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten
mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der
Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der
Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig),
2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu
weitere konkrete Fragen: 1. Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter,
die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual
die gestaffelte höchste Abgabe? 2. Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung
der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die
Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? 3. Wie hoch ist der Anteil an bestehenden
Sozialwohnungen bzw. öffentlich gefördertem Wohnraum in Nieder-Eschbach?
4. Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind
in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese
durch neuen geförderten Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt? 5. Inwieweit haben diese Einnahmen in welcher Höhe
konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15
bisher wieder Verwendung gefunden bzw. werden in neue Maßnahmen einfließen?
Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide
vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu
hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die
Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann
im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen
führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in
sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie wäre es aber auch wichtig zu
wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich betroffen sind und ob
diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung
gefunden haben. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung in
Nieder-Eschbach sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe
zusätzlich belastet werden, dahin gehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese
sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive
Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer
konterkarierend wirken. Dies gilt es anhand konkreter Zahlen zu beleuchten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2018, ST 2298
Aktenzeichen: 64 3