Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 992 entstanden aus Vorlage: OF 345/8 vom 29.08.2018 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseler Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA-Markt in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA- Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseler Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt, da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 63 0