Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.09.2018, V 992
entstanden aus Vorlage:
OF 345/8 vom
29.08.2018 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem
Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81
Nach Aussagen einer Familie,
die in der Niederurseler Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA-Markt in
der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung
(Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet
befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem
gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den
Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen
EDEKA- Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches
Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseler Landstraße 81 um ein
genehmigungsfähiges Vorhaben handelt, da es sich möglicherweise nach der
Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 68 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 63 0