Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Baugenehmigung und
Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße
81 Der Magistrat geht davon aus, dass
es sich bei der vom Ortsbeirat angesprochenen Liegenschaft um die Niederurseler
Landstraße 89 handelt. Baurechtlich genehmigt ist hier eine Ladennutzung. Nach
Kenntnis des Magistrats finden derzeit genehmigungsfreie Umbauarbeiten statt.
Darüber hinaus ist aktuell ein Bauantrag für eine Erweiterung des Ladens
anhängig, der jedoch noch nicht beschieden wurde. Zutreffend ist, dass nach dem geltenden
Bebauungsplan hier eine Schank- und Speisewirtschaft, wozu auch eine Shisha-Bar
zählt, nicht zulässig wäre. Aufgrund des oben genannten Sachverhalts geht der
Magistrat aber davon aus, dass nach den Umbauarbeiten eine genehmigungskonforme
Nutzung als Laden erfolgen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.09.2018, V 992