Gastronomie am ehemaligen Drosselbart: Wo ist Platz dafür?
Fragen an den Magistrat
- Wo wird der Biergarten mit 120 Sitzplätzen umgesetzt?
- Wie ist es zu erklären, dass die Fläche des ehemaligen Biergartens nun nahezu völlig überbaut ist?
- Wurden die genannten Vorgaben der Baulast eingehalten?
- Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Magistrat zu ergreifen?
Kontext
In der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 760, führte der Magistrat aus: "Der Freiflächenplan, der Bestandteil der am 03.11.2020 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und Wirtschaftsgarten ist, sieht vor, dass im Außenbereich 120 Sitzplätze entstehen. Die hierfür vorgesehene Fläche ist identisch mit dem bereits durch den ehemaligen Drosselbart genutzten Außenbereich." In der Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1566, ergänzte der Magistrat, dass die Einrichtung dieses Wirtschaftsgartens als Baulast öffentlich-rechtlich gesichert sei. Eine Überprüfung der Einhaltung erfolge nach der Fertigstellung der Baumaßnahme. Da der Bau nun weitgehend fertiggestellt ist und die Vermarktung der Wohnungen bereits begonnen hat, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Überprüfung des Baus durch die Bauaufsicht bereits erfolgt ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.
Begründung
Der Wegfall des Biergartens Drosselbart war ein herber Verlust für Eschersheim. Auch im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung wurde vonseiten des Bauherrn und des Magistrats die Zusage gemacht, eine neue, vergleichbare Außengastronomie zu errichten und anstelle der 100 Jahre alten Kastanien neue großkronige Bäume zu pflanzen. Angesichts der weitgehenden Überbauung des Grundstücks ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie diese Zusagen eingehalten werden sollen.