Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 959
entstanden aus Vorlage:
OF 391/11 vom
29.07.2018 Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt
über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)
Der Ortsbeirat fragt
den Magistrat: 1. Wie viele Zufahrtsgenehmigungen
wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden
dauerhaft/zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ
bezogen? 4. Wie viele
Personen/Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke
(sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue" Poller bedient werden?
6. Wird der elektronische Poller
technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann sichergestellt werden,
dass der Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten
bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet.
Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur
mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide
Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu
parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März bis Juli mit ihren
KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung
der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu
beschränken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats
vom 16.11.2018, ST
2173 Aktenzeichen: 67 0