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Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr)

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 959 entstanden aus Vorlage: OF 391/11 vom 29.07.2018 Betreff: Einfahrtsberechtigungen Lohrpark (Zufahrt über Parkplatz Friedrich-Heyer-Weg und Klingenweg/Auf dem Lohr) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie viele Zufahrtsgenehmigungen wurden im Jahr 2018 zur Einfahrt in die Grünanlage ausgestellt? 2. Wie viele Genehmigungen werden dauerhaft/zeitlich begrenzt ausgestellt? 3. Sind die Genehmigungen Personen oder KFZ bezogen? 4. Wie viele Personen/Gruppen wurden offiziell über den Code zur Öffnung der Schranke (sofern nicht durch Vandalismus zerstört) informiert 5. Wie wird der "neue" Poller bedient werden? 6. Wird der elektronische Poller technisch erfassen können, wie oft und durch wen er bedient wurde? 7. Wie kann sichergestellt werden, dass der Poller nur durch die tatsächlich Berechtigten bedient werden? Begründung: Der Lohrpark ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die Zufahrten über den Parkplatz (Schranke) und Klingenweg (Poller) sind nur mit Genehmigung des Grünflächenamtes erlaubt. Dennoch nutzen Besucher beide Zufahrten um benötigtes Freizeitequipment bequem mitzunehmen oder dort zu parken. Durch Befragung der Mitbürger, die im Zeitraum März bis Juli mit ihren KFZ einfuhren, ergeben sich die obigen Punkte. Im Hinblick auf die Erhaltung der Grünanlage ist das Befahren mit KFZ auf das absolute Minimum zu beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2173 Aktenzeichen: 67 0