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Geförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 950 entstanden aus Vorlage: OF 930/6 vom 27.01.2014 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst? Vorgang: OA 331/13 OBR 6; ST 48/14 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er mit der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 19.02.2013, OA 331, weiter zu verfahren gedenkt: 1. Beabsichtigt der Magistrat auf dem Gelände des Busdepots in Höchst in der Billtalstraße tatsächlich Wohnungsbau durchzuführen? 2. Wenn ja, welche Art von Wohnungsbau und wann? 3. Wohin soll das Busdepot verlagert werden? 4. Falls er die Anregung des Ortsbeirats nicht aufgreifen will: Aus welchen Gründen wird die Anregung nicht weiter verfolgt? Begründung: In der o. g. Vorlage hatte der Ortsbeirat angeregt zu prüfen, ob angesichts der aktuellen Knappheit an Wohnraum in Frankfurt, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für alle, das Gelände des Busdepots in der Billtalstraße nicht für geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann, zumal dies auch zu positiven Impulsen für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs von Höchst führen würde. Hinsichtlich der Verlagerung des Busdepots könnte z. B. das Gewerbegebiet im westlichen Griesheim (Fritz-Klatte-Straße) infrage kommen. Das Busdepot wäre immer noch im Frankfurter Westen untergebracht und sehr gut verkehrlich angebunden. Gleichzeitig wäre es nicht in einem Wohngebiet gelegen. Im genannten Bereich in Griesheim (Gewerbegebiet) sind zudem zurzeit geeignete Flächen frei. Nach der Beschlussfassung im Ortsbeirat war die Anregung im zuständigen Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau bis zum 30.09.2013 immer wieder vertagt worden, um dann im sogenannten vereinfachten Verfahren erledigt zu werden. Jetzt war kürzlich in der Zeitung zu lesen, dass der Magistrat tatsächlich beabsichtigt, auf dem genannten Areal Wohnbebauung durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 677 Aktenzeichen: 61 00