Videoüberwachung Alte Oper
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 898
entstanden aus Vorlage:
OF 376/1 vom
10.11.2013 Betreff: Videoüberwachung Alte Oper
Der Magistrat, sowie
der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alte Oper Frankfurt Konzert- und
Kongresszentrum GmbH werden aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind am Gebäude der Alte Oper Frankfurt Konzert-
und Kongresszentrum GmbH Kameras angebracht, die neben dem Treppen- und
Eingangsbereich auch den Platz vor der Alten Oper, also Teile des Opernplatzes
erfassen? 2. Wenn ja, zu
welchem Zweck wurden die Kameras unterschiedlicher Bauart installiert? Hier
interessiert insbesondere der Grund für die Installation der drei Dome-Cams an
der Frontseite der Alten Oper. Dome-Cams sind meist frei und unsichtbar
schwenkbar und zoomfähig. Inwieweit werden und wurden diese beiden Techniken
auf dem Opernplatz verwendet? 3. Offen ersichtlich sind zwei auf den Platz
gerichtete konventionelle Kameras. Warum wird ein (Teil-)Bereich des
Opernplatzes überwacht? 4.
Werden die Aufnahmen (oder Teile davon) aller oder einiger Kameras gespeichert,
wenn ja, wo und wie lange? 5.
Wer hat Zugang zu den Aufnahmen und Überwachungsmonitoren? 6. Haben die Polizei, die
Staatsanwaltschaft, das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz oder andere
staatliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt vor
und während der Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und
Versammlungen Zugriff insbesondere auf die fünf Kameras an der Frontseite der
Alten Oper oder nach Veranstaltungen dieser Art auf die mit Hilfe dieser
Kameras gespeicherten Daten? Wenn ja, durch Standleitungen, Internetzugriff
oder nur auf Abruf/Anforderung? 7. Zu welchen Anlässen in den Jahren 2012 und 2013
wird/wurde der Platz bzw. Teile davon überwacht, und zu welchen Anlässen wurden
in diesem Zeitraum Aufnahmen angefertigt? 8. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
9. Warum wurde auf dem Platz kein
gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf Videoüberwachung angebracht? 10. Liegt eine Stellungnahme des
Hessischen Datenschutzbeauftragten zu der Errichtung und dem Betrieb der Anlage
vor? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2014, ST 305
Aktenzeichen: 32 0