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Videoüberwachung Alte Oper

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 898 entstanden aus Vorlage: OF 376/1 vom 10.11.2013 Betreff: Videoüberwachung Alte Oper Der Magistrat, sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH werden aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind am Gebäude der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH Kameras angebracht, die neben dem Treppen- und Eingangsbereich auch den Platz vor der Alten Oper, also Teile des Opernplatzes erfassen? 2. Wenn ja, zu welchem Zweck wurden die Kameras unterschiedlicher Bauart installiert? Hier interessiert insbesondere der Grund für die Installation der drei Dome-Cams an der Frontseite der Alten Oper. Dome-Cams sind meist frei und unsichtbar schwenkbar und zoomfähig. Inwieweit werden und wurden diese beiden Techniken auf dem Opernplatz verwendet? 3. Offen ersichtlich sind zwei auf den Platz gerichtete konventionelle Kameras. Warum wird ein (Teil-)Bereich des Opernplatzes überwacht? 4. Werden die Aufnahmen (oder Teile davon) aller oder einiger Kameras gespeichert, wenn ja, wo und wie lange? 5. Wer hat Zugang zu den Aufnahmen und Überwachungsmonitoren? 6. Haben die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt vor und während der Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen Zugriff insbesondere auf die fünf Kameras an der Frontseite der Alten Oper oder nach Veranstaltungen dieser Art auf die mit Hilfe dieser Kameras gespeicherten Daten? Wenn ja, durch Standleitungen, Internetzugriff oder nur auf Abruf/Anforderung? 7. Zu welchen Anlässen in den Jahren 2012 und 2013 wird/wurde der Platz bzw. Teile davon überwacht, und zu welchen Anlässen wurden in diesem Zeitraum Aufnahmen angefertigt? 8. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? 9. Warum wurde auf dem Platz kein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf Videoüberwachung angebracht? 10. Liegt eine Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu der Errichtung und dem Betrieb der Anlage vor? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 305 Aktenzeichen: 32 0

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