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Bereitstellung der Infrastruktur „Am Eschbachtal“, Bebauungsplan Nr. 516

Vorlagentyp: V

Begründung

Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist in einer Stellungnahme mit 1190 Wohneinheiten mit einer eventuellen Erhöhung um zehn Prozent angegeben. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: Drei Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 897 entstanden aus Vorlage: OF 552/10 vom 01.11.2013 Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist in einer Stellungnahme mit 1190 Wohneinheiten mit einer eventuellen Erhöhung um zehn Prozent angegeben. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: Drei Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, welche Infrastruktur für das Baugebiet "Am Eschbachtal", mit der in der Stellungnahme angegebenen Wohneinheiten bereitgestellt werden kann, beziehungsweise aus welchen Mitteln sie finanziert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 409 Aktenzeichen: 61 00