Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST
409
Betreff: Bereitstellung der
Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Seit der letzten öffentlichen
Diskussion dieses Bebauungsplanes vor mehr als zehn Jahren hat sich die
Wohnungsmarktsituation grundlegend gewandelt. Damals wurden auch von den
Wohnungsbaugesellschaften überwiegend Einfamilienhausformen in Reihen- und
Doppelhäusern nachgefragt und gebaut, wohingegen derzeit auch dichtere
Wohnformen nachgefragt werden. Aus diesem Grund strebt der Magistrat die Anzahl
von bis zu 2.000 Wohneinheiten im angesprochenen Gebiet an. Die geplante Stadtbahnhaltestelle
gewährleistet eine hervorragende Erschließung mit dem ÖPNV, so dass eine
maßvolle Anhebung der Anzahl an Wohnungen in deren Einzugsbereich angebracht
ist. Mit ca. 45
Wohneinheiten pro Hektar liegt die aktuelle Planung dabei noch am unteren Ende
der Zielvorgabe im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 des Regionalverbands
FrankfurtRheinMain. Dort wird von 45 - 60 Wohneinheiten pro Hektar im
Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte
ausgegangen. Schließlich
werden mit dieser Planung unversiegelte Freiflächen in Anspruch genommen; eine
höhere Ausnutzung in einer solchen Planung entspricht daher dem Gebot des
schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Absatz 2 Baugesetzbuch) und
minimiert die weitere Inanspruchnahme von Flächen. Neben der technischen Infrastruktur für die Ver- und
Entsorgung sowie die Verkehrserschließung sind an sozialer Infrastruktur vier
Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine Feuerwache geplant. Ergänzend
dazu können sich rund um den geplanten Quartiersplatz Einrichtungen zur
Nahversorgung, Dienstleistungen, Arztpraxen oder soziale Institutionen
ansiedeln. Da es sich bei
diesem Baugebiet um eine von der Stadt Frankfurt über Baulandumlegung und
Erschließung gesteuerte Gesamtmaßnahme handelt, kann auf die rechtzeitige
Bereitstellung der Infrastruktur hingewirkt werden. Da nicht zu erwarten ist,
dass im Zuge der Bodenordnung ein nennenswerter Umlegungsvorteil in Form von
Bauland bei der Stadt verbleibt, werden die Mittel für die erforderliche
Infrastruktur frühzeitig in den Haushalt eingestellt werden. Besonders wichtig ist dies im Fall
der Ortsrandstraße. Über diese wird der gesamte Baustellenverkehr abgewickelt
werden, so dass diese vor dem Baubeginn im Gebiet fertig gestellt sein muss.
Denkbar ist in diesem Fall die Vorfinanzierung der Straße durch einen
Investor. Um die
rechtzeitige Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur zu gewährleisten,
ist das Stadtschulamt bereits in den Prozess der Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes involviert. So ist sichergestellt, dass für die geplante
Anzahl an Einwohnern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Da das Quartier auch abschnittweise
realisiert werden kann, sind für den nördlichen und südlichen Teilbereich
jeweils eine und für den mittleren Bereich zwei Kindertagesstätten vorgesehen.
Im nördlichen Bauabschnitt direkt an die Ortsrandstraße ist der Standort für
die Grundschule angedacht, so dass hier frühzeitig mit dem Bau begonnen werden
kann. Für einen Bürgertreff
und spezielle Angebote für Senioren liegen noch keine konkreten Planungen vor.
Hierfür sind keine gesonderten Festsetzungen im Bebauungsplan notwendig. Eine
Verortung und konkrete Festsetzung zum derzeitigen Planungsstand schränkt
zukünftige Entwicklungen unnötig ein. Diese Nutzungen sind vielmehr überall
zulässig und es wird eine stärkere Durchmischung und Flexibilität
ermöglicht. Der Standort der
Feuerwehr ist mit der Branddirektion abgestimmt und wird entsprechend im
Haushalt abzusichern sein. Zu einer Verlagerung des 15. Polizeireviers ist noch
keine Entscheidung gefallen, eine Integration in das Baugebiet ist aber nach
wie vor möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.11.2013, V 897