Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
Vorlagentyp: V
Begründung
Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.02.2009, V 876
entstanden aus Vorlage:
OF 391/8 vom
26.01.2009 Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches
Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird
im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße
keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz
ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei. Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor
Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden
Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist. Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren
Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw.
Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist. Begründung: Wie am Anfang des Berichtes
festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus
diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich
noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2009, ST 346
Aktenzeichen: 60 3