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Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: V

Begründung

Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.02.2009, V 876 entstanden aus Vorlage: OF 391/8 vom 26.01.2009 Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei. Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist. Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw. Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist. Begründung: Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2009, ST 346 Aktenzeichen: 60 3