Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
Begründung
Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 12.02.2009, V 876
entstanden aus Vorlage: OF 391/8 vom 26.01.2009
Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: B 765/08 Im Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765, wird im dritten Absatz einerseits ausgeführt, dass von der römischen Steinstraße keinerlei Oberflächen vorhanden seien, andererseits wird im gleichen Absatz ausgeführt, dass ein römischer Straßenbelag nicht zu erwarten sei. Dies vorausgeschickt wird um Auskunft gebeten, ob vor Ort geprüft wurde, ob unter der Teerdecke oder unter dem angrenzenden Hangbereich ein römischer Straßenbelag zu finden ist. Ferner wird um Auskunft gebeten, ob im weiteren Verlauf der römischen Straße Richtung Saalburg bis zur Autobahn (bzw. Stadtgrenze) ein römischer Straßenbelag vorhanden ist. Begründung: Wie am Anfang des Berichtes festgestellt wurde, stellt die römische Straße ein Kulturdenkmal dar. Aus diesem Grunde erscheint es angebracht, dass eindeutig geklärt wird, ob sich noch Teile der römischen Straßen feststellen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8