Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
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Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765
Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4566 - OA 708 OBR 8 - Die Steinstraße stellt ohne Frage ein römisches Kulturdenkmal dar, als archäologisches Denkmal ist es im Ortsarchiv aufgenommen (NUR 74). Im Rahmen der Neubebauung des Riedbergs hat die Bodendenkmalpflege bereits im Jahr 2007 eine gesetzliche Voruntersuchung südlich der Kreuzerhohl / Max-von-Laue-Straße im Bereich der römischen Straße durchgeführt. Dabei konnte die römische Straßentrasse als Hohlweg erfasst und nachgewiesen werden, sie entspricht weitgehend dem Verlauf der Steinstraße; es waren keinerlei Oberflächen vorhanden. Grundsätzlich dürfte der Hohlweg durch die lange Nutzung, letztlich bis heute, entstanden sein; ein römischer Straßenbelag ist daher nicht zu erwarten. Bei der "Steinstraße" handelt es sich um einen sogenannten nichtamtlichen Straßennamen, der nicht förmlich beschlossen wurde, aber in den städtischen Karten dargestellt ist. Der Magistrat schlägt vor, an der Einmündung zur Kreuzerhohl ein Straßennamenzusatzschild aufzustellen, mit dem auf die historische Bedeutung der Straße hingewiesen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8