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Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 765 Betreff: Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4566 - OA 708 OBR 8 - Die Steinstraße stellt ohne Frage ein römisches Kulturdenkmal dar, als archäologisches Denkmal ist es im Ortsarchiv aufgenommen (NUR 74). Im Rahmen der Neubebauung des Riedbergs hat die Bodendenkmalpflege bereits im Jahr 2007 eine gesetzliche Voruntersuchung südlich der Kreuzerhohl / Max-von-Laue-Straße im Bereich der römischen Straße durchgeführt. Dabei konnte die römische Straßentrasse als Hohlweg erfasst und nachgewiesen werden, sie entspricht weitgehend dem Verlauf der Steinstraße; es waren keinerlei Oberflächen vorhanden. Grundsätzlich dürfte der Hohlweg durch die lange Nutzung, letztlich bis heute, entstanden sein; ein römischer Straßenbelag ist daher nicht zu erwarten. Bei der "Steinstraße" handelt es sich um einen sogenannten nichtamtlichen Straßennamen, der nicht förmlich beschlossen wurde, aber in den städtischen Karten dargestellt ist. Der Magistrat schlägt vor, an der Einmündung zur Kreuzerhohl ein Straßennamenzusatzschild aufzustellen, mit dem auf die historische Bedeutung der Straße hingewiesen wird. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2009, OF 391/8 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.08.2008, OA 708 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 26.11.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2009, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 765 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 876 2009 1. Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 12.02.2009, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 72 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5417, 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.02.2009 Aktenzeichen: 41