Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B
765 Betreff:
Bewahrung der Steinstraße als römisches Kulturerbe Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008,
§ 4566 - OA 708 OBR 8 -
Die Steinstraße stellt ohne Frage ein römisches
Kulturdenkmal dar, als archäologisches Denkmal ist es im Ortsarchiv aufgenommen
(NUR 74). Im Rahmen der Neubebauung des
Riedbergs hat die Bodendenkmalpflege bereits im Jahr 2007 eine gesetzliche
Voruntersuchung südlich der Kreuzerhohl / Max-von-Laue-Straße im Bereich der
römischen Straße durchgeführt. Dabei konnte die römische Straßentrasse als Hohlweg
erfasst und nachgewiesen werden, sie entspricht weitgehend dem Verlauf der
Steinstraße; es waren keinerlei Oberflächen vorhanden. Grundsätzlich dürfte der
Hohlweg durch die lange Nutzung, letztlich bis heute, entstanden sein; ein
römischer Straßenbelag ist daher nicht zu erwarten. Bei der "Steinstraße" handelt es sich um einen
sogenannten nichtamtlichen Straßennamen, der nicht förmlich beschlossen wurde,
aber in den städtischen Karten dargestellt ist. Der Magistrat schlägt vor, an
der Einmündung zur Kreuzerhohl ein Straßennamenzusatzschild aufzustellen, mit
dem auf die historische Bedeutung der Straße hingewiesen wird. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
26.01.2009, OF
391/8 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.08.2008, OA 708
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
26.11.2008 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2009, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 765 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8
am 12.02.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 876 2009
1. Die Vorlage
B 765 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 12.02.2009, TO I, TOP 36
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP (= Kenntnis) 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
72 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 765 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 5417, 28. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.02.2009 Aktenzeichen: 41