Dringend notwendiger Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern?
- Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht berücksichtigt wurde?
- Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38 Prozent sicherstellt?
- Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/25 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
- Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden?
Begründung
Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/25 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
31
OBR 5
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle