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Dringend notwendiger Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Was ist geplant, um den dringend notwendigen Erhalt des Horts Zauberwald im Schulbezirk der Martin-Buber-Schule auch in der Zeit der Auslagerung der Martin-Buber-Schule zu sichern?
  2. Wie ist zu erklären, dass der Hort Zauberwald im Hinblick auf die neuen Räumlichkeiten für die Martin-Buber-Schule nicht berücksichtigt wurde?
  3. Welche räumlichen Perspektiven und welche Unterstützung durch den Magistrat gibt es für den Hort Zauberwald, wenn der Förderverein weiterhin Träger bleibt und damit mittel- bis langfristig eine Versorgungssituation von mehr als 38 Prozent sicherstellt?
  4. Ist es richtig, dass der Umzug der Martin-Buber-Schule im Schuljahr 2024/25 stattfinden soll? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
  5. Wie können die aktuell bestehenden Betreuungsverträge im Hort weiterhin gesichert werden?

Begründung

Die Martin-Buber-Schule soll zusammen mit der KGS Niederrad im Schuljahr 2024/25 in die Liegenschaft Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittlerer Hasenpfad 25 einziehen. Der Verbleib des Horts Zauberwald und die Sicherstellung seiner Arbeit im bisherigen Umfang sind noch völlig ungeklärt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 31
OBR 5
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle