Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt?
- Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen?
- Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung?
- Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz?
- An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
- Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?