Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungserlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für Pkw-Stellplätze erteilt?
  2. Falls nein, warum wird der Status quo trotz Gefährdung der zu Fuß Gehenden hingenommen?
  3. Widerspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und der Stellplatzsatzung?
  4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz?
  5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen?
  6. Sind die Pkw-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieterinnen bzw. Mieter genehmigt?

Verknüpfte Vorlagen