Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, die Stellungnahme aufgrund der noch ausstehenden Abstimmung zwischen den beteiligten Fachstellen nicht in der vorgegebenen Frist abgeben zu können.