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Auskunftsersuchen

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune, Baustelleneinrichtungen, die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen, wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen?
  2. Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen?
  3. Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustelleneinrichtungen noch ertragen?
  4. Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis?
  5. Wie sollen Bewohninnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen?
  6. Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden?
  7. Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten?
  8. Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg?
  9. Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden?
  10. Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen?
  11. Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen?
  12. Gedenkt der Magistrat, zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß Gehende zu belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hinzunehmen?