Auskunftsersuchen
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune, Baustelleneinrichtungen, die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen, wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen?
- Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen?
- Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustelleneinrichtungen noch ertragen?
- Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis?
- Wie sollen Bewohninnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen?
- Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden?
- Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten?
- Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg?
- Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden?
- Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen?
- Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen?
- Gedenkt der Magistrat, zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß Gehende zu belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hinzunehmen?