Sondernutzungen und Insolvenzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten an der Baustelle wieder aufgenommen. Daher befindet sich der Magistrat zur Neubeordnung in ämerübergreifender Abstimmung und steht im Kontakt mit dem Bauherrn.