Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 844
entstanden aus Vorlage:
OF 671/6 vom
20.04.2018 Betreff: Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, inwieweit bei den nachfolgend genannten Einkaufsmärkten gegen
baurechtliche Genehmigungen zum Betreiben der SB-Märkte verstoßen wurden:
1. Nahkauf-Markt in der Dürkheimer Straße - Wegfall
und Umnutzung der vorher durch den ehemaligen REWE-Markt genutzten
Parkflächen; 2. REWE-Markt in der Mainzer
Landstraße 786 - Wegfall der Tiefgarage für Kunden bei Umwandlung des
Tengelmann-Marktes in einen REWE-Markt. Begründung: Je nach Größe der Marktfläche schreibt die
Stellplatzverordnung bei Errichtung eines SB-Marktes die Schaffung von
Kundenparkplätzen vor. Werden diese ersatzlos entfernt, verstößt dies nicht nur
gegen die baurechtlichen Vorgaben, sondern erhöht auch den Parkdruck im Umfeld
dieser Märkte.
So wird regelmäßig in der Nähe
des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße von Kunden regelwidrig geparkt.
Lkws, die früher die Zufahrt der ehemaligen Parkfläche zum Anliefern nutzen
konnten, blockieren jetzt die Straße. Die Haltestelle des Bücherbusses der
Stadtbücherei wird von Kunden zugeparkt. Der Bus steht dann regelwidrig und
nicht gerade nutzerfreundlich in Schräglage auf einem Gehweg in der
Seitenstraße. Die Straße Alt-Nied wird
verschönert. Hierdurch fällt Parkraum weg, der jetzt noch von Einkäufern des
REWE-Marktes in der Mainzer Landstraße genutzt werden kann. Die Parksituation
im Quartier ist jetzt schon angespannt. Eine Wiedereröffnung der Tiefgarage für
Kunden brächte hier eine Entlastung. Ehemaliger Kundenparkplatz des Ladenzentrums in der
Dürkheimer Straße. Von den
Parkplätzen blieben nur die Plätze der Gaststätte erhalten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1449
Aktenzeichen: 63 0