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Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 844 entstanden aus Vorlage: OF 671/6 vom 20.04.2018 Betreff: Nied: Wegfall von Parkflächen bei SB-Märkten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit bei den nachfolgend genannten Einkaufsmärkten gegen baurechtliche Genehmigungen zum Betreiben der SB-Märkte verstoßen wurden: 1. Nahkauf-Markt in der Dürkheimer Straße - Wegfall und Umnutzung der vorher durch den ehemaligen REWE-Markt genutzten Parkflächen; 2. REWE-Markt in der Mainzer Landstraße 786 - Wegfall der Tiefgarage für Kunden bei Umwandlung des Tengelmann-Marktes in einen REWE-Markt. Begründung: Je nach Größe der Marktfläche schreibt die Stellplatzverordnung bei Errichtung eines SB-Marktes die Schaffung von Kundenparkplätzen vor. Werden diese ersatzlos entfernt, verstößt dies nicht nur gegen die baurechtlichen Vorgaben, sondern erhöht auch den Parkdruck im Umfeld dieser Märkte. So wird regelmäßig in der Nähe des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße von Kunden regelwidrig geparkt. Lkws, die früher die Zufahrt der ehemaligen Parkfläche zum Anliefern nutzen konnten, blockieren jetzt die Straße. Die Haltestelle des Bücherbusses der Stadtbücherei wird von Kunden zugeparkt. Der Bus steht dann regelwidrig und nicht gerade nutzerfreundlich in Schräglage auf einem Gehweg in der Seitenstraße. Die Straße Alt-Nied wird verschönert. Hierdurch fällt Parkraum weg, der jetzt noch von Einkäufern des REWE-Marktes in der Mainzer Landstraße genutzt werden kann. Die Parksituation im Quartier ist jetzt schon angespannt. Eine Wiedereröffnung der Tiefgarage für Kunden brächte hier eine Entlastung. Ehemaliger Kundenparkplatz des Ladenzentrums in der Dürkheimer Straße. Von den Parkplätzen blieben nur die Plätze der Gaststätte erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1449 Aktenzeichen: 63 0