Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes errichten. Dieses Grundstück liegt aber im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 838
entstanden aus Vorlage:
OF 677/9 vom
12.09.2013 Betreff: Bevorstehende bauliche Veränderungen in der
Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast
ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der
Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des
Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett
verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der
Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der
gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen
fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes
errichten. Dieses Grundstück liegt aber
im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den
Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Sind beide Bauvorhaben im Rahmen
des baurechtlichen Rahmens realisierbar? 2. Hat der Magistrat Kenntnisse über den Sachstand
bei der Planung beider Vorhaben? 3. Gibt es Überlegungen, wie der durch die Neubauten
entstehende zusätzliche Parkdruck wirksam kanalisiert werden kann? 4. Ist der Magistrat bereit hier
regelnd einzugreifen? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1750
Aktenzeichen: 63 0