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Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes errichten. Dieses Grundstück liegt aber im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 838 entstanden aus Vorlage: OF 677/9 vom 12.09.2013 Betreff: Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße Im nächsten Jahr wird die Maybachstraße auf fast ihrer gesamten Länge durch Umbauten an der bestehenden Bausubstanz und der Errichtung eines Gebäuderiegels auf dem ehemaligen Grundstück des Kulturzentrums Batschkapp und des REWE Marktes ihr Gesicht komplett verändern. Bei den Gebäuden auf der Seite der Emmauskirche sollen die Dachgeschosse ausgebaut werden und auf der gegenüberliegenden Seite möchte ein großer Frankfurter Bauträger einen fünfgeschossigen Gebäuderiegel unter Einschluss eines REWE Marktes errichten. Dieses Grundstück liegt aber im Geltungsbereich des B-Plans NW 82 b Nr. 1 - Eschersheim-Süd und weist den Bereich als Mischgebiet bei zwei zulässigen Vollgeschossen aus. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind beide Bauvorhaben im Rahmen des baurechtlichen Rahmens realisierbar? 2. Hat der Magistrat Kenntnisse über den Sachstand bei der Planung beider Vorhaben? 3. Gibt es Überlegungen, wie der durch die Neubauten entstehende zusätzliche Parkdruck wirksam kanalisiert werden kann? 4. Ist der Magistrat bereit hier regelnd einzugreifen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1750 Aktenzeichen: 63 0