Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST
1750
Betreff: Bevorstehende
bauliche Veränderungen in der Maybachstraße Bezüglich der Liegenschaften
Maybachstraße 15 - 29 liegt dem Magistrat ein Bauantrag für die Errichtung
eines Staffelgeschosses mit insgesamt 12 Wohneinheiten vor. Die vorhandenen
Bestandsgebäude sind dreigeschossig. Da es sich bei den geplanten
Staffelgeschossen nicht um Vollgeschosse handelt, hält das Bauvorhaben somit
die Vorgaben des Bebauungsplanes, wonach hier drei Geschosse zulässig sind,
ein. Befreiungen sind nicht erforderlich. Die nach der Stellplatzsatzung
notwendigen 12 Kfz-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück oberirdisch
nachgewiesen.
Für eine mögliche Bebauung des
ehemaligen Geländes des Kulturzentrums Batschkapp und seiner Umgebung liegen
bisher lediglich Ideenskizzen im Auftrag der ABG vor. Dies ist vor allem vor
dem Hintergrund der Suche nach möglichen Wohnbebauungsflächen zu sehen. Eine
Prüfung von Zulässigkeiten nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist in diesem
frühen Stadium nicht möglich. Der Magistrat wird die Überlegungen der ABG im
Rahmen der Bauberatung weiter begleiten; Grundlage der Bauberatung ist das
geltende Recht. Bei der Genehmigung von Bauvorhaben wird der Magistrat
selbstverständlich die Einhaltung der Stellplatzsatzung beachten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.09.2013, V 838
Antrag vom
24.04.2014, OF
778/9