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Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1750 Betreff: Bevorstehende bauliche Veränderungen in der Maybachstraße Bezüglich der Liegenschaften Maybachstraße 15 - 29 liegt dem Magistrat ein Bauantrag für die Errichtung eines Staffelgeschosses mit insgesamt 12 Wohneinheiten vor. Die vorhandenen Bestandsgebäude sind dreigeschossig. Da es sich bei den geplanten Staffelgeschossen nicht um Vollgeschosse handelt, hält das Bauvorhaben somit die Vorgaben des Bebauungsplanes, wonach hier drei Geschosse zulässig sind, ein. Befreiungen sind nicht erforderlich. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen 12 Kfz-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück oberirdisch nachgewiesen. Für eine mögliche Bebauung des ehemaligen Geländes des Kulturzentrums Batschkapp und seiner Umgebung liegen bisher lediglich Ideenskizzen im Auftrag der ABG vor. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Suche nach möglichen Wohnbebauungsflächen zu sehen. Eine Prüfung von Zulässigkeiten nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht ist in diesem frühen Stadium nicht möglich. Der Magistrat wird die Überlegungen der ABG im Rahmen der Bauberatung weiter begleiten; Grundlage der Bauberatung ist das geltende Recht. Bei der Genehmigung von Bauvorhaben wird der Magistrat selbstverständlich die Einhaltung der Stellplatzsatzung beachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.09.2013, V 838 Antrag vom 24.04.2014, OF 778/9