Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 831
entstanden aus Vorlage:
OF 450/3 vom
05.04.2018 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wie lange dauert nach heutigem
Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener
Straße, zu folgenden Punkten (jeweils im Berufsverkehr von 07:00 Uhr bis
10:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)? a) Innenstadt (Kreuzung
Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße) b) Autobahnanschluss Miquell-/Adickesallee in Höhe
des Grüneburkparks c)
Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße 2. Wie werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn
der zusätzliche Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt
(auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu
1.500 Wohnungen und entsprechend großer Anzahl von
Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? 3. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, die
Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des
Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies
Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch
schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? 4. Wie schätzt der Magistrat damit verbundene
Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das
Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf
die Verkehrsprobleme rund um das zu errichtende Quartier hingewiesen. Die
einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr
begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich
weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch
dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt
zum Viertel zu haben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1337
Aktenzeichen: 61 10