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Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 831 entstanden aus Vorlage: OF 450/3 vom 05.04.2018 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils im Berufsverkehr von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr)? a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße) b) Autobahnanschluss Miquell-/Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße 2. Wie werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn der zusätzliche Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1.500 Wohnungen und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? 3. Sieht der Magistrat Möglichkeiten, die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? 4. Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichtende Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1337 Aktenzeichen: 61 10