Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Akazienstraße Seit einigen Monaten wird das Haus in der Akazienstraße 22 bis 26C von Familien bewohnt, die aktuell keine eigene Wohnung haben. Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Nach Auskunft des zuständigen Dezernats wohnten Anfang Februar neben 74 Erwachsenen auch 90 Minderjährige in dem Gebäude. Auf dem Grundstück des Gebäudes ist nur ein Sandkasten als Spielmöglichkeit erkennbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 775 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 25.02.2018 Betreff: Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße Seit einigen Monaten wird das Haus in der Akazienstraße 22 bis 26C von Familien bewohnt, die aktuell keine eigene Wohnung haben. Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Nach Auskunft des zuständigen Dezernats wohnten Anfang Februar neben 74 Erwachsenen auch 90 Minderjährige in dem Gebäude. Auf dem Grundstück des Gebäudes ist nur ein Sandkasten als Spielmöglichkeit erkennbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gilt auch für das Gebäude Akazienstraße 22 bis 26C die Vorschrift der Hessischen Bauordnung, § 8, nach der ein Spielplatz für Kleinkinder anzulegen ist, falls mehr als drei Wohnungen errichtet werden? 2. Wird der vorhandene Sandkasten als ausreichend angesehen, um diese Vorschrift zu erfüllen? 3. Welche Maßnahmen können ggf. ergriffen werden, falls die Frage unter Ziffer 2. verneint wird? Begründung: Dem Anschein nach haben viele der im Gebäude wohnenden Kinder nur die Straße als Spielmöglichkeit. Es muss dringend geprüft werden, welche weiteren Möglichkeiten infrage kommen, um besonders jüngeren Kindern Platz zum Spielen anbieten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1192 Antrag vom 08.10.2018, OF 819/6 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3790 Aktenzeichen: 51