Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1192 Betreff: Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße Vorgang: V 775/18 OBR 6 Zur Anfrage des Ortsbeirates 6 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1.: Nach § 8 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz für Kleinkinder bis zu sechs Jahren anzulegen, wenn mehr als drei Wohnungen errichtet werden. Das ist auf der vom Ortsbeirat genannten Liegenschaft deutlich der Fall. Daher ist das Anlegen eines Spielplatzes für Kleinkinder verpflichtend. Zu 2.: Mit der Aufhebung der Kinderspielplatzverordnung durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Fortführung der Bereinigung des Hessischen Landesrechts (GVBl. 2002 I S. 605, 607) im Jahr 2002 sind Anforderungen an Lage und Ausstattung der Kinderspielplätze bedauerlicherweise entfallen und damit der Eigenverantwortung der Bauherrschaft bzw. der Gebäudeeigentümer überlassen. Die HBO selbst enthält für anzulegende Spielplätze keine Anforderungen an die Ausstattung, auch nicht gestaffelt nach der Anzahl der geplanten Wohneinheiten. Zu 3.: Auch wenn aus baurechtlicher Sicht der Sandkasten als Spielplatz ausreichend ist, wird der Magistrat im Rahmen des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft, das in Griesheim das Quartiersmanagement stellt, prüfen, ob aufgrund der baulichen Situation ein geeigneter Spielplatz für die dort lebenden Kinder auf der Liegenschaft eingerichtet werden kann. Dabei wird auch geprüft werden, ob Fördermittel aus dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes des Dezernates Planen und Wohnen in Anspruch genommen werden können. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass Griesheim-Mitte in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau aufgenommen wurde und eine Kooperation zwischen dem genannten Dezernat und dem Dezernat Soziales, Jugend, Senioren und Recht mit den beiden Programmen besteht. Des Weiteren wird der Magistrat prüfen welche Projekte im Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft in Kooperation mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V. mit den Kindern und den Bewohnerinnen und Bewohnern initiiert werden können, damit ein verträgliches Zusammenleben mit den Nachbarn innerhalb dieses Sozialraumes gewährleistet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 775 Antrag vom 08.10.2018, OF 819/6