Griesheim: Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST
1192
Betreff: Griesheim:
Spielmöglichkeiten für Kinder in der Akazienstraße Vorgang: V 775/18 OBR 6 Zur Anfrage des Ortsbeirates 6
nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu 1.: Nach § 8 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) ist
auf dem Baugrundstück oder öffentlich-rechtlich gesichert in unmittelbarer Nähe
ein Spielplatz für Kleinkinder bis zu sechs Jahren anzulegen, wenn mehr als
drei Wohnungen errichtet werden. Das ist auf der vom Ortsbeirat genannten
Liegenschaft deutlich der Fall. Daher ist das Anlegen eines Spielplatzes für
Kleinkinder verpflichtend. Zu 2.: Mit der Aufhebung der Kinderspielplatzverordnung
durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Fortführung der Bereinigung des Hessischen
Landesrechts (GVBl. 2002 I S. 605, 607) im Jahr 2002 sind Anforderungen an Lage
und Ausstattung der Kinderspielplätze bedauerlicherweise entfallen und damit
der Eigenverantwortung der Bauherrschaft bzw. der Gebäudeeigentümer überlassen.
Die HBO selbst enthält für anzulegende Spielplätze keine Anforderungen an die
Ausstattung, auch nicht gestaffelt nach der Anzahl der geplanten
Wohneinheiten.
Zu 3.: Auch wenn aus baurechtlicher Sicht der Sandkasten
als Spielplatz ausreichend ist, wird der Magistrat im Rahmen des Frankfurter
Programm - Aktive Nachbarschaft, das in Griesheim das Quartiersmanagement
stellt, prüfen, ob aufgrund der baulichen Situation ein geeigneter Spielplatz
für die dort lebenden Kinder auf der Liegenschaft eingerichtet werden kann.
Dabei wird auch geprüft werden, ob Fördermittel aus dem Frankfurter Programm
zur Modernisierung des Wohnungsbestandes des Dezernates Planen und Wohnen in
Anspruch genommen werden können. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass
Griesheim-Mitte in das Bund-Länder-Programm Stadtumbau aufgenommen wurde und
eine Kooperation zwischen dem genannten Dezernat und dem Dezernat Soziales,
Jugend, Senioren und Recht mit den beiden Programmen besteht. Des Weiteren wird der Magistrat prüfen welche
Projekte im Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft in
Kooperation mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V. mit den Kindern
und den Bewohnerinnen und Bewohnern initiiert werden können, damit ein
verträgliches Zusammenleben mit den Nachbarn innerhalb dieses Sozialraumes
gewährleistet ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.03.2018, V 775
Antrag vom
08.10.2018, OF
819/6