Wann kommt der Einsatz von E-Bussen im Ortsbezirk 11?
Vorlagentyp: V
Begründung
Die mit Lärm und Schadstoffen hoch belasteten Stadtteile im Frankfurter Osten benötigen dringend eine priorisierte Umstellung der städtischen Buslinien von Diesel auf Elektro. Laut der Stellungnahme des Magistrats, ST 707, sollen die städtischen Buslinien 40, 41, 42 und 44 bereits Ende 2024 elektrifiziert werden können, sofern deren Versorgung und Infrastruktur gewährleitet werden kann. Dies ist mit Hochdruck voranzutreiben und das Ergebnis mit dem Ortsbeirat zu teilen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.10.2023, V 765
entstanden aus Vorlage:
OF 502/11 vom
25.09.2023 Betreff: Wann kommt der Einsatz von E-Bussen im
Ortsbezirk 11? Vorgang: OM 533/21 OBR 11; ST 707/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem
Ergebnis die Untersuchungen der benötigten Stromversorgung und
Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof im Frankfurter Osten gekommen sind, damit u. a. die städtische Buslinie 44 bereits
Ende 2024 elektrifiziert werden kann. Begründung: Die mit Lärm und Schadstoffen hoch belasteten
Stadtteile im Frankfurter Osten benötigen dringend eine priorisierte Umstellung
der städtischen Buslinien von Diesel auf Elektro. Laut der Stellungnahme des
Magistrats, ST 707, sollen die städtischen Buslinien 40, 41, 42 und 44
bereits Ende 2024 elektrifiziert werden können, sofern deren Versorgung und
Infrastruktur gewährleitet werden kann. Dies ist mit Hochdruck voranzutreiben
und das Ergebnis mit dem Ortsbeirat zu teilen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.07.2021, OM 533
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.03.2022, ST 707
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2024, ST 62
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.09.2024, ST 1702
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11