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Wann kommt der Einsatz von E-Bussen im Ortsbezirk 11?

Vorlagentyp: V

Begründung

Die mit Lärm und Schadstoffen hoch belasteten Stadtteile im Frankfurter Osten benötigen dringend eine priorisierte Umstellung der städtischen Buslinien von Diesel auf Elektro. Laut der Stellungnahme des Magistrats, ST 707, sollen die städtischen Buslinien 40, 41, 42 und 44 bereits Ende 2024 elektrifiziert werden können, sofern deren Versorgung und Infrastruktur gewährleitet werden kann. Dies ist mit Hochdruck voranzutreiben und das Ergebnis mit dem Ortsbeirat zu teilen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.10.2023, V 765 entstanden aus Vorlage: OF 502/11 vom 25.09.2023 Betreff: Wann kommt der Einsatz von E-Bussen im Ortsbezirk 11? Vorgang: OM 533/21 OBR 11; ST 707/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen der benötigten Stromversorgung und Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof im Frankfurter Osten gekommen sind, damit u. a. die städtische Buslinie 44 bereits Ende 2024 elektrifiziert werden kann. Begründung: Die mit Lärm und Schadstoffen hoch belasteten Stadtteile im Frankfurter Osten benötigen dringend eine priorisierte Umstellung der städtischen Buslinien von Diesel auf Elektro. Laut der Stellungnahme des Magistrats, ST 707, sollen die städtischen Buslinien 40, 41, 42 und 44 bereits Ende 2024 elektrifiziert werden können, sofern deren Versorgung und Infrastruktur gewährleitet werden kann. Dies ist mit Hochdruck voranzutreiben und das Ergebnis mit dem Ortsbeirat zu teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1702 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11