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Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.02.2018, V 749 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 31.01.2018 Betreff: Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen Vorgang: OM 3078/09 OBR 8; ST 816/09; EA 89/10 OBR 8 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann erfolgt bei der Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats, ST 816, wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass bei der Ampelanlage Dillenburger Straße/Nassauer Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen durch Tiefbauarbeiten und die Installation eines neuen Steuergerätes für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Mit EA 89 (Etat-Anregung zum Haushalt 2010/2011) wurde der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel in den genannten Haushalt einzustellen, damit die gewünschten Veränderungen vor dem Jahr 2015 erfolgen. Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu den Etatanregungen (§ 7831 vom 25.03.2010) wurde der Magistrat um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten (Nr. 7 - im Zusammenhang mit Anlage 8). Im Rahmen vorhandener Mittel sollte der Umbau der Ampelanlage erfolgen. An der oben genannten Ampelanlage mündet die Kreisstraße K 821 in die Dillenburger Straße. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr gibt es erhebliche Verkehrsprobleme durch Rückstau. Die Anwohner leiden unter den Emissionen (Verkehrslärm und Abgase). Bis heute ist keine Veränderung hinsichtlich der Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen feststellbar, mit der zumindest eine Verringerung der Belastungen erfolgen würde. Es erfolgte im Zusammenhang mit der EA 89 kein Hinweis darauf, ob die Maßnahme im Rahmen vorhandener Mittel vor dem Jahr 2015 erfolgen würde. Auch die für das Jahr 2015 zugesagte Veränderung (ST 816) wurde offensichtlich nicht umgesetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wann die gewünschte und zugesagte Veränderung an der Ampelanlage erfolgen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3078 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2009, ST 816 Etatanregung vom 21.01.2010, EA 89 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 974 Aktenzeichen: 66 7