Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 15.02.2018, V 749
entstanden aus Vorlage:
OF 256/8 vom
31.01.2018 Betreff: Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße
Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen Vorgang: OM 3078/09 OBR 8; ST 816/09; EA 89/10 OBR 8 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann erfolgt bei der Ampelanlage Nassauer
Straße/Dillenburger Straße die Anpassung der Grünphase an das
Verkehrsaufkommen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats, ST 816,
wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass bei der Ampelanlage Dillenburger
Straße/Nassauer Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen
durch Tiefbauarbeiten und die Installation eines neuen Steuergerätes für das
Jahr 2015 vorgesehen ist. Mit EA 89 (Etat-Anregung zum Haushalt
2010/2011) wurde der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel in den genannten
Haushalt einzustellen, damit die gewünschten Veränderungen vor dem Jahr 2015
erfolgen. Mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zu den Etatanregungen (§ 7831 vom 25.03.2010)
wurde der Magistrat um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der
sonstigen Beschlüsse gebeten (Nr. 7 - im Zusammenhang mit Anlage 8). Im
Rahmen vorhandener Mittel sollte der Umbau der Ampelanlage erfolgen. An der oben genannten Ampelanlage mündet die
Kreisstraße K 821 in die Dillenburger Straße. Insbesondere im
morgendlichen Berufsverkehr gibt es erhebliche Verkehrsprobleme durch Rückstau.
Die Anwohner leiden unter den Emissionen (Verkehrslärm und Abgase). Bis heute ist keine Veränderung hinsichtlich der
Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen feststellbar, mit der
zumindest eine Verringerung der Belastungen erfolgen würde. Es erfolgte im Zusammenhang mit der EA 89 kein
Hinweis darauf, ob die Maßnahme im Rahmen vorhandener Mittel vor dem Jahr 2015
erfolgen würde. Auch die für das Jahr 2015 zugesagte Veränderung (ST 816) wurde
offensichtlich nicht umgesetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wann die
gewünschte und zugesagte Veränderung an der Ampelanlage erfolgen wird. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3078
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2009, ST 816
Etatanregung vom
21.01.2010, EA 89
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.05.2018, ST 974
Aktenzeichen: 66 7