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Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während einer Sportveranstaltung

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wurden diese Veranstaltungen beim Sportamt, dem Ordnungsamt, dem Straßenverkehrsamt und dem Grünflächenamt angemeldet?
  2. Wenn ja, gab es Auflagen der Ämter bezüglich Verkehrsregelungen, Beschilderungen und dem ordnungsgemäßen Parken der Autos sowie der Einhaltung von Rettungswegen?
  3. Gab es Auflagen bezüglich der Nutzung der Lautsprecher?
  4. Wenn ja, wurden diese Auflagen kontrolliert oder Verstöße sanktioniert?
  5. War das zuständige Polizeirevier informiert, wurden Ordnungswidrigkeiten geahndet?
  6. Wer haftet für eventuell an den Grünanlagen entstehende Schäden, die besonders bei nasser Witterung erheblich sein können?

Kontext

Am 16.07 und 23.07.2023 feierte eine Gemeinschaft überregionale Sportfeste auf dem Gelände der Sindlinger Bezirkssportanlage an der Hoechster-Farben-Straße. Die Anfahrt von mehreren hundert Personen erfolgte zumeist mit Pkw, die in den Straßen rund um die Sportanlage parkten und Zufahrten, Bushaltestellen und Straßeneinmündungen teilweise blockierten. Wegen fehlender Parkmöglichkeiten parkten ca. 250 Kraftfahrzeuge illegal auf den Rasenflächen der Grünanlagen rings um die Sportanlagen sowie auf dem Grünzug parallel zur Hermann-Brill-Siedlung bis zur Westenbergerstraße auf einer Länge von 300 Metern. Darüber hinaus gab es Klagen der Bürger über extrem laute Lautsprecherdurchsagen, die nicht nur die angrenzende Hugo-Kallenbach-Straße und weite Teile der Ferdinand-Hofmann-Siedlung beschallten, sondern sogar bis in den 800 Meter entfernten Stadtteilkern von Sindlingen zu hören waren.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle