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Verkehrschaos auf der Hoechster-Farben-Straße während einer Sportveranstaltung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Fragen eins bis sechs des Ortbeirates werden zusammengefasst beantwortet. Die beiden Veranstaltungen wurden durch den die Sportanlage Sindlingen betreuenden Verein FC Sindlingen e. V. mit dem Sportamt besprochen. Laut dem bestehenden Betreuungs- vertrag für die Nutzung einer Sportanlage kann der betreuende Verein eigenständig über die Vergabe der Anlage verfügen. Die Veranstaltung am 23.07.2023 wurde vom Veranstalter ordnungsgemäß beim Ordnungsamt gemeldet und auch genehmigt; die Veranstaltung am 16.07.2023 nicht. Das Ordnungsamt hat Auflagen bezüglich der Nutzung der Beschallungsanlage erteilt. Inwieweit weitere Auflagen benannt wurden, kann nicht beantwortet werden. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurde vor Ort von Vorstandsmitgliedern des betreuenden Vereins kontrolliert und beim Veranstalter angemahnt. Im Verlauf der Veranstaltung kam es mehrfach zu Polizeikontrollen; diese führten zu Strafzetteln an den ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen und zu Ermahnungen, die Lautstärke herunter zu regeln. Bis heute sind keine Schäden an den Grünanlagen beim Sportamt angezeigt worden. Die Haftung liegt bei dem jeweiligen Veranstalter, der für diese eine entsprechende Versicherung abzuschließen hat.

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