Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 15.08.2011, V 72
entstanden aus Vorlage:
OF 32/11 vom
27.07.2011 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im
Riederwald Anfang diesen Jahres wurden die durch den Volks-,
Bau- und Sparverein durchgeführten Kernsanierungsmaßnahmen, an der Ladenzeile
in der Max-Hirsch-Straße 49-55 im Riederwald, abgeschlossenen. Im Verlauf der
Sanierung wurde, nach Vorgaben des Denkmalamtes, der ursprüngliche Bauzustand
des Gebäudes wieder hergestellt. Hierbei wurde eine seit vielen Jahren
vorhandene Rampe, die durch den früheren Ladeninhaber zwar unrechtmäßig
angebracht wurde, aber der Barrierefreiheit der Kunden diente, durch die
ursprüngliche Treppe ersetzt. Durch die bis dahin vorhandene Rampe konnten
viele behinderte und ältere Menschen aus dem nahegelegenen Altenwohnheim und
aus dem Stadtteil Riederwald ohne Hilfe in die Bäckerei. Bedingt durch die
bauliche Veränderung ist der Zugang nun für viele Menschen überhaupt nicht oder
nur noch mit Hilfe der Ladenbetreiber möglich und stellt damit eine deutliche
Verschlechterung der gewohnten Situation dar. Bezüglich dieser Situation fragen wir den
Magistrat: 1. Wieso konnte der Volks-, Bau-,
und Sparverein sich nicht schon vor der Sanierungsmaßnahme über die
Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung informieren und diese bei der
Kernsanierungsmaßnahme mit berücksichtigen? 2. Ist es richtig, dass das Denkmalamt die Bestimmungen des Denkmalschutzes und die
Herstellung des ursprünglichen Bauzustandes vor die barrierefreie Gestaltung
gesetzt hat und mit welcher Begründung ist das zulässig? 3. Sind momentan bauliche
Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit durch das Stadtplanungsamt
geplant und wie sehen diese Planungen aus? 4. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein,
möchten wir hierzu gerne wissen, wann die Bauarbeiten geplant sind und wann die
barrierefreie Nutzung wieder hergestellt ist? 5. Wer ist für die Finanzierung der Umbaumaßnahme
zuständig und muss sich der Volks-, Bau- und Sparverein an der
Umgestaltungsmaßnahme finanziell beteiligen, weil er den demographischen Wandel
und die gesellschaftliche Veränderung beziehungsweise die Situation und den
Bedarf im Riederwald bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt hat? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1235
Aktenzeichen: 61 0