Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST
1235
Betreff: Barrierefreier
Zugang der Ladenzeile im Riederwald Zu 1) Über die Gründe hierfür liegen dem Magistrat keine
Erkenntnisse vor. Zu 2) Bei einer barrierefreien Erschließung der
Erdgeschosszone der Ladenzeile sind die Belange des Denkmalschutzes und der
Barrierefreiheit sorgfältig abzuwägen und in Übereinstimmung zu bringen.
Deshalb prüft der Magistrat alternative Möglichkeiten für den Umbau des
Zugangsbereichs im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung. Diese Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen. Zu 3 und 4) Ziel der Machbarkeitsuntersuchung ist es, eine gute
Lösung zu finden, die sowohl die denkmalpflegerischen Belange, als auch die
Belange aller, und nicht nur der mobilitätseingeschränkten Fußgänger
berücksichtigt. Da der Baukörper direkt an den Gehsteig angrenzt, kann die für
eine barrierefreie Erschließung erforderliche Fläche nicht auf dem
Privatgrundstück dargestellt werden. Deshalb müssten ggf. Flächen im
öffentlichen Gehwegbereicht in Anspruch genommen werden. In die Untersuchung
werden auch Überlegungen einbezogen, ob weitergehende Eingriffe in die
Senkrechtparkplätze erforderlich sind. Aussagen zur zeitlichen Realisierung eines
Bauvorhabens sind frühestens nach Vorliegen der Ergebnisse der
Machbarkeitsuntersuchung möglich. Sobald umsetzbare Lösungsvorschläge
vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Zu 5) Die Finanzierungs- und Fördermodalitäten sind
Bestandteil der Machbarkeitsuntersuchung. Der Magistrat wird die Ergebnisse der
Untersuchung und ihre Umsetzung mit dem Eigentümer der Liegenschaft beraten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.08.2011, V 72