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Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1235 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Zu 1) Über die Gründe hierfür liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Zu 2) Bei einer barrierefreien Erschließung der Erdgeschosszone der Ladenzeile sind die Belange des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit sorgfältig abzuwägen und in Übereinstimmung zu bringen. Deshalb prüft der Magistrat alternative Möglichkeiten für den Umbau des Zugangsbereichs im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu 3 und 4) Ziel der Machbarkeitsuntersuchung ist es, eine gute Lösung zu finden, die sowohl die denkmalpflegerischen Belange, als auch die Belange aller, und nicht nur der mobilitätseingeschränkten Fußgänger berücksichtigt. Da der Baukörper direkt an den Gehsteig angrenzt, kann die für eine barrierefreie Erschließung erforderliche Fläche nicht auf dem Privatgrundstück dargestellt werden. Deshalb müssten ggf. Flächen im öffentlichen Gehwegbereicht in Anspruch genommen werden. In die Untersuchung werden auch Überlegungen einbezogen, ob weitergehende Eingriffe in die Senkrechtparkplätze erforderlich sind. Aussagen zur zeitlichen Realisierung eines Bauvorhabens sind frühestens nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung möglich. Sobald umsetzbare Lösungsvorschläge vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Zu 5) Die Finanzierungs- und Fördermodalitäten sind Bestandteil der Machbarkeitsuntersuchung. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Untersuchung und ihre Umsetzung mit dem Eigentümer der Liegenschaft beraten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.08.2011, V 72

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