Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 699
entstanden aus Vorlage:
OF 681/6 vom
24.03.2013 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße
Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat
wird gebeten, zu den folgenden Problemstellungen zu berichten: 1. Ausstattung des
beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage; 2. Änderung der
Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße/Birminghamstraße dergestalt, dass
die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche
Oeserstraße verläuft. Begründung: Zurzeit wird die Schließung der Schranken nicht
gesondert vorab signalisiert und nur durch das Absenken der Schranken selbst
sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast
in einer 90 Grad-Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung
ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen
den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden
Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z. B. am
Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies
unterbinden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt
mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße in Richtung östliche Oeserstraße
als von der östlichen Oeserstraße über die Bahnschienen in die westliche
Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde
eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus
vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten, ohne wie bisher
als Linksabbieger warten zu müssen, direkt in die Birminghamstraße einfahren
und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der
Veranstaltung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in der
Oeserstraße angesprochen und sind nicht offenkundig unsinnig. Daher wird der
Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.09.2013, ST 1342
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1