Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 699 entstanden aus Vorlage: OF 681/6 vom 24.03.2013 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Problemstellungen zu berichten: 1. Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage; 2. Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße/Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft. Begründung: Zurzeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad-Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z. B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies unterbinden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße in Richtung östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über die Bahnschienen in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten, ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen, direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in der Oeserstraße angesprochen und sind nicht offenkundig unsinnig. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1