Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1342 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße Zu 1.: Es ist vorgesehen, den Bahnübergang Oeserstraße durch eine Eisenbahnüberführung / Straßenunterführung in Höhe des Fernmeldeamtes, ca. 300 Meter östlich des heutigen Bahnüberganges, zu ersetzen (siehe hierzu Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 133). Eine teilweise Erneuerung bzw. Nachrüstung des Bahnübergangs ist sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Umbauten oder Erweiterungen der alten Bahnübergangstechnik sind nicht mehr möglich bzw. genehmigungsfähig. Zu 2.: Bei der Oeserstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Bei einer Änderung der Vorfahrtsregelung würde sich der bislang auf dieser Straße gebündelte Verkehr in die umliegenden Wohngebietsstraßen verlagern. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat eine Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung nicht für sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 699

Verknüpfte Vorlagen