Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST
1342
Betreff: Nied: Bahnübergang
Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße Zu 1.: Es ist vorgesehen, den Bahnübergang Oeserstraße
durch eine Eisenbahnüberführung / Straßenunterführung in Höhe des
Fernmeldeamtes, ca. 300 Meter östlich des heutigen Bahnüberganges, zu ersetzen
(siehe hierzu Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 133). Eine teilweise Erneuerung bzw. Nachrüstung des
Bahnübergangs ist sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen
nicht umsetzbar.
Umbauten oder Erweiterungen der
alten Bahnübergangstechnik sind nicht mehr möglich bzw. genehmigungsfähig.
Zu 2.: Bei der Oeserstraße handelt es sich um eine
Grundnetzstraße. Bei einer Änderung der Vorfahrtsregelung würde sich der
bislang auf dieser Straße gebündelte Verkehr in die umliegenden
Wohngebietsstraßen verlagern. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat eine
Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung nicht für sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.04.2013, V 699