Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1342
Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße / Birminghamstraße Zu
- : Es ist vorgesehen, den Bahnübergang Oeserstraße durch eine Eisenbahnüberführung / Straßenunterführung in Höhe des Fernmeldeamtes, ca. 300 Meter östlich des heutigen Bahnüberganges, zu ersetzen (siehe hierzu Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 133). Eine teilweise Erneuerung bzw. Nachrüstung des Bahnübergangs ist sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Umbauten oder Erweiterungen der alten Bahnübergangstechnik sind nicht mehr möglich bzw. genehmigungsfähig. Zu 2.: Bei der Oeserstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße. Bei einer Änderung der Vorfahrtsregelung würde sich der bislang auf dieser Straße gebündelte Verkehr in die umliegenden Wohngebietsstraßen verlagern. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat eine Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung nicht für sinnvoll.