Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse
Vorlagentyp: V
Begründung
Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 11.08.2011, V 68
entstanden aus Vorlage:
OF 62/8 vom 26.07.2011
Betreff: Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse Bedingt durch das einseitige Parken und die gute
Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse
missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu
gewährleisten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.05.2012, ST 671
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.10.2012, ST 1653
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche vorläufige
Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4