Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse
Begründung
Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 11.08.2011, V 68
entstanden aus Vorlage: OF 62/8 vom 26.07.2011
Betreff: Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8