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Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse

Vorlagentyp: V

Begründung

Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.08.2011, V 68 entstanden aus Vorlage: OF 62/8 vom 26.07.2011 Betreff: Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 671 Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche vorläufige Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4