Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse
Begründung
Seibertsgasse Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen.
Inhalt
Antrag vom 26.07.2011, OF 62/8
Betreff: Einhaltung von Tempo 30 in der Seibertsgasse Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Bedingt durch das einseitige Parken und die gute Übersicht wird in der Regel die 30 km/h-Begrenzung in der Seibertsgasse missachtet und führt dadurch zu erheblichen Lärmbelästigungen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Geschwindigkeitsbegrenzung zu gewährleisten.Hauptvorlage: Antrag vom 26.07.2011, OF 47/8 Beratung im Ortsbeirat: 8