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Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?

Vorlagentyp: V

Begründung

Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 676 entstanden aus Vorlage: OF 467/11 vom 19.05.2023 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1857 Aktenzeichen: 79-0

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