Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
Vorlagentyp: V
Begründung
Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 676
entstanden aus Vorlage:
OF 467/11 vom
19.05.2023 Betreff: Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
Der Ortsbeirat
fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung
früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem
Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre. Begründung: Entlang der genannten Straßen sind in den letzten
Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert
worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine
solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug
bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung
im Gegenteil für die Zukunft in Frage. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.09.2023, ST 1857
Aktenzeichen: 79-0