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Liegenschaft Alt-Eschersheim 51

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 672 entstanden aus Vorlage: OF 578/9 vom 27.02.2013 Betreff: Liegenschaft Alt-Eschersheim 51 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Steht die auf der Liegenschaft Alt-Eschersheim 51 befindliche Hofreite - eine der letzten in Eschersheim - unter Denkmalschutz? 2. Beabsichtigt der Magistrat, dort ein Geländestreifen käuflich zu erwerben? 3. Falls dies nicht zutrifft, welche Gründe gibt es dafür? Begründung: Ein Teil des Gehweges vor der Liegenschaft ist so schmal, dass er die Norm(en) für Bürgersteige nicht erfüllt, sondern bestenfalls als Schutzstreifen bezeichnet werden kann. Die Straße Alt-Eschersheim dient nicht nur dem Anlieger- sondern auch dem Durchgangsverkehr, mit entsprechend hoher Verkehrsfrequenz. Die Straße wird auch für eine städtische Buslinie genutzt. Frequenz und Enge gebieten Schutz und eine Verbesserung der Situation für Fußgänger im Rahmen sich bietender Möglichkeiten. In letzter Zeit wurde ein Gebäude auf der Liegenschaft abgerissen und dessen verbliebene Außenmauer sowie die sich anschließende Hofeinfassung teilweise abgetragen. In der Straße Alt-Eschersheim bestehen zwar noch weitere Engstellen, hier jedoch bietet sich eine Gelegenheit, die sich so schnell nicht wiederholen dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 988 Aktenzeichen: 23 20

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