Liegenschaft Alt-Eschersheim 51
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 672
entstanden aus Vorlage:
OF 578/9 vom
27.02.2013 Betreff: Liegenschaft Alt-Eschersheim 51 Der Magistrat wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten: 1. Steht die auf der Liegenschaft Alt-Eschersheim 51
befindliche Hofreite - eine der letzten in Eschersheim - unter
Denkmalschutz? 2.
Beabsichtigt der Magistrat, dort ein Geländestreifen käuflich zu erwerben?
3. Falls dies nicht zutrifft,
welche Gründe gibt es dafür? Begründung: Ein Teil des Gehweges vor der Liegenschaft ist so
schmal, dass er die Norm(en) für Bürgersteige nicht erfüllt, sondern
bestenfalls als Schutzstreifen bezeichnet werden kann. Die Straße
Alt-Eschersheim dient nicht nur dem Anlieger- sondern auch dem
Durchgangsverkehr, mit entsprechend hoher Verkehrsfrequenz. Die Straße wird
auch für eine städtische Buslinie genutzt. Frequenz und Enge gebieten Schutz
und eine Verbesserung der Situation für Fußgänger im Rahmen sich bietender
Möglichkeiten. In letzter Zeit wurde ein Gebäude auf der Liegenschaft
abgerissen und dessen verbliebene Außenmauer sowie die sich anschließende
Hofeinfassung teilweise abgetragen. In der Straße Alt-Eschersheim bestehen zwar
noch weitere Engstellen, hier jedoch bietet sich eine Gelegenheit, die sich so
schnell nicht wiederholen dürfte. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.06.2013, ST 988
Aktenzeichen: 23 20