Liegenschaft Alt-Eschersheim 51
Begründung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob die auf dieser Liegenschaft befindliche Hofreite - eine der letzten in Eschersheim - unter Denkmalschutz steht; - ob er beabsichtigt und sich auch bemüht, einen Gebäudestreifen käuflich zu erwerben; - falls dies nicht zutrifft, den/die Gründe dafür anzugeben. Begründung: Ein Teil des Gehweges vor der Liegenschaft ist so schmal, dass er die Norm(en) für Bürgersteige nicht erfüllt, sondern bestenfalls als Schutzstreifen zu bezeichnen werden kann. Die Straße Alt Eschersheim dient nicht nur dem Anlieger- sondern auch dem Durchgangs-Verkehr mit entsprechend hoher Verkehrs-Frequenz. Sie wird auch für eine städtische Buslinie genutzt. Frequenz und Enge gebieten Schutz und eine Verbesserung der Situation für Fußgänger im Rahmen sich bietender Möglichkeiten. In letzter Zeit wurde ein Gebäude auf der Liegenschaft abgerissen und dessen verbliebene Außenmauer sowie die sich anschließende Hofeinfassung teilweise abgetragen. In der Straße Alt Eschersheim bestehen zwar noch weitere Engstellen. Hier jedoch bietet sich eine Gelegenheit, die sich so schnell nicht wiederholen dürfte.