Lückenschluss zwischen den Buslinien 25 und 39 in Berkersheim zur Anbindung an die UBahnStation Preungesheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S
A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 12.03.2013,
V 669 entstanden
aus Vorlage:
OF 129/13 vom
03.03.2013 Betreff: Lückenschluss zwischen den Buslinien 25 und 39 in
Berkersheim zur Anbindung an die U-Bahn-Station Preungesheim Der Magistrat wird gefragt,
inwiefern die ÖPNV-Verbindungslücke von nur ca. 800 Metern zwischen den beiden
Bushaltestellen der Linien 25 (S-Bahnstation Berkersheim) und 39 (in
Berkersheim Mitte) mit einer direkten Busverbindung beider Linien geschlossen
werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs (bzw. der
nordöstlichen Stadtteile) eine direkte Anbindung an die U-Bahn-Station
Preungeheim (U5) erhalten. Begründung: Obwohl Nieder-Erlenbach im Nordosten der Stadt
liegt, ist keine direkte Anbindung an die nahegelegenen östlichen Stadtteile
wie Preungesheim oder Nordend mit dem ÖPNV vorhanden. Der Osten von Frankfurt
kann aus Nieder-Erlenbach zurzeit nur mittels eines Umwegs über die Innenstadt
(Hauptwache) mit der U2 / U9 oder der S6 (Hauptbahnhof) erreicht werden - oder
eben mit dem eigenen PKW, was zurzeit die favorisierte Alternative
darstellt. Eine sehr einfache Möglichkeit
diesem Missstand abzuhelfen, wäre ein Buslinien-Lückenschluss innerhalb von
Berkersheim: Die Buslinie 25 (aus Nieder-Erlenbach und Harheim) endet zurzeit
an der S-Bahn-Haltestelle in Berkersheim und die Buslinie 39 fährt ca. 800
Meter entfernt von Berkersheim Mitte zur U-Bahn-Station der Linie U5 in
Preungesheim. Für die Nieder-Erlenbacher
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Berufstätige und Schüler, die Richtung
Preungesheim / Eckenheimer Landstraße (Musterschule) / Oeder Weg / östliches
Nordend etc. die Stadt aufsuchen wollen, könnte mit dieser Verbindung ein lange
gehegter Wunsch in Erfüllung gehen, ohne dass hohe Kosten kalkuliert werden
müssten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom 29.04.2013,
OF 443/10
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2013, OM 2177
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2013, ST 860
Aktenzeichen: 92 14