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Rechtsstreit um den Europagarten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Welche externen Kosten sind der Stadt durch den kürzlich beendeten Rechtsstreit um den Europagarten in all den Jahren entstanden (z. B. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachterhonorare, etc.)?
  2. Welche internen Kosten sind der Stadt in diesem Rahmen durch beteiligte Mitarbeitende und Ämter entstanden (Grünflächenamt, Rechtsamt, Umweltdezernat, Anzahl involvierter Mitarbeitender, etc.)?
  3. Üblicherweise wird zunächst versucht, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und sich außergerichtlich zu einigen. Warum wurde hier anders verfahren, zunächst jahrelang vor Gericht prozessiert, um sich dann doch außergerichtlich zu einigen?
  4. Der Ortsbeirat hatte jahrelang gefordert, den Europagarten trotz des Rechtsstreits endlich zu öffnen oder wenigstens eine Zwischennutzung zu ermöglichen. Im Nachhinein wurde der Europagarten nun doch ohne eine umfassende Sanierung weitestgehend im bekannten Zustand übernommen. Wäre im Nachhinein betrachtet nicht doch eine (temporäre) Öffnung möglich gewesen? Schließlich war es auch möglich, dort unbeschadet Hunde laufen zu lassen.

Begründung

Die plötzliche Eröffnung des Europagartens mitten in der kalten Jahreszeit, ohne Einbeziehung des Ortsbeirats, der Anwohnenden sowie der Allgemeinheit wirft weiterhin viele Fragen auf. Die Allgemeinheit hat ein Interesse daran, umfassend informiert zu werden, auch im Hinblick darauf, wie mit knappen städtischen Budgets umgegangen wird, welche nun womöglich an anderer Stelle für dringend benötigte Begrünungen, Nachpflanzungen und Instandsetzungen (z. B. für Spielplätze) fehlen.

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