Rechtsstreit um den Europagarten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Kosten sind erst nach rechtskräftiger Festsetzung des Streitwertes bestimmbar. Der endgültige Kostenfestsetzungsbeschluss liegt bislang nicht vor. Zu
- Projekte bedingen grundsätzlich, je nach Umfang und Komplexität, unterschiedlich hohen Einsatz der Mitarbeitenden. Da zeitgleich mehrere Projekte bearbeitet werden lässt sich der Personaleinsatz nicht eindeutig zuordnen. Zu
- Die Stadt Frankfurt am Main war weder Klägerin noch Beklagte des Verfahrens und somit weder Herrin noch Initiatorin des Rechtsstreits. Allein die Klägerin bestimmt den Streitgegenstand. Der Stadt Frankfurt am Main wurde im Laufe des Prozesses der Streit verkündet. Hierbei handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme der eigentlichen Parteien des Rechtsstreits in Ansehung eines etwaigen zukünftigen Rechtsstreits zwischen einer der Parteien und der Stadt Frankfurt am Main. Zu diesem weiteren Rechtsstreit ist es aufgrund des bekanntermaßen abgeschlossenen Vergleichs gerade nicht gekommen. Zu
- Die Beteiligten des Rechtsstreits sind darüber übereingekommen, dass der Europagarten trotz vereinzelter noch zu beseitigender Mängel abnahme- und übernahmefähig ist um ihn schnellstmöglich für die Öffentlichkeit zu öffnen. Bis zum Abschluss des Vergleichs war offen, ob noch Begutachtungen durchzuführen sein werden. Eine vorzeitige Öffnung hätte unter Umständen die Nachweisführung von etwaigen Mängeln vereitelt und die Rechtsposition der Stadt Frankfurt am Main beeinträchtigt.