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Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße) umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit -, ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 603 entstanden aus Vorlage: OF 127/14 vom 28.01.2023 Betreff: Instandsetzung Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, warum der Fußweg zwischen Phillip-Schnell-Straße und Eckstraße trotz Ankündigung in der Stellungnahme vom 19.11.2021, ST 2066, noch nicht instand gesetzt wurde. Begründung: Der Magistrat hatte mit seiner Stellungnahme die Umsetzung dieser Maßnahme für das dritte Quartal 2022 anvisiert. Dies wurde bisher jedoch nur zum Teil (Abschnitt zwischen In den Biegen und Phillip-Schnell-Straße) umgesetzt. Da für die Baumaßnahmen in diesem Bereich keine weiteren Schwerlasttransporte mehr erwartet werden - schließlich sind die dort gebauten Reihenhäuser in Kürze bezugsbereit -, ist eine weitere Verzögerung der Instandsetzung nicht plausibel. Ohnehin wurde dieser Fußweg auch in der Vergangenheit nicht von Baustellenfahrzeugen genutzt. Alle Anlieferungen erfolgten über die Zufahrt zur Baustelle in der Eckstraße. Nach wie vor befinden sich jedoch in diesem Abschnitt Stolperfallen. Entsprechend wird ein anforderungsgerechter Unterbau zur Nutzung für Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Gehhilfen begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1104) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0