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Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 entstanden aus Vorlage: OF 543/5 vom 15.08.2017 Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Vorgang: OM 4620/15 OBR 5; ST 29/16 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen Im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf. Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom 09.10.2015, OM 4620, vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 29, rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursacht. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2526 Aktenzeichen: 32 4