Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589
entstanden aus Vorlage:
OF 543/5 vom
15.08.2017 Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten
Oberräder Bahnhof befahren? Vorgang: OM 4620/15 OBR 5; ST 29/16 Der Magistrat wird um Auskunft
gebeten, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen Im Bärengarten
und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren
darf. Begründung: Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem
Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz
"Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Anregung vom
09.10.2015, OM 4620, vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich
Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und
gefährdet fühlen.
In seiner Stellungnahme vom
11.01.2016, ST 29, rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges
ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen
neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben
genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen
Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur
Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was
ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursacht. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut
Beschwerden vorgetragen wurden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 29
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2526
Aktenzeichen: 32 4