Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2526
Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Unter die Bezeichnung "landwirtschaftlicher Verkehr" fallen Verkehrsteilnehmende, die mit der Landwirtschaft gewerblich zu tun haben. Dies sind in erster Linie die dort gewerbetreibenden Landwirtinnen und Landwirte. Hinzu kommen auch alle Fahrzeuge, die mit einem dieser Betriebe in gewerblicher Verbindung stehen.