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Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2526 Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Unter die Bezeichnung "landwirtschaftlicher Verkehr" fallen Verkehrsteilnehmende, die mit der Landwirtschaft gewerblich zu tun haben. Dies sind in erster Linie die dort gewerbetreibenden Landwirtinnen und Landwirte. Hinzu kommen auch alle Fahrzeuge, die mit einem dieser Betriebe in gewerblicher Verbindung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589