Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST
2526
Betreff: Wer darf den
Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Unter die Bezeichnung
"landwirtschaftlicher Verkehr" fallen Verkehrsteilnehmende, die mit der
Landwirtschaft gewerblich zu tun haben. Dies sind in erster Linie die dort
gewerbetreibenden Landwirtinnen und Landwirte. Hinzu kommen auch alle
Fahrzeuge, die mit einem dieser Betriebe in gewerblicher Verbindung stehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.09.2017, V 589