Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.09.2017, V 588
entstanden aus Vorlage:
OF 242/11 vom
02.09.2017 Betreff: Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone
auf der Hanauer Landstraße? Immer wieder benutzen Anlieferer der Autohäuser auf
der Hanauer Landstraße, östlich der Riederhöfe, den Radweg oder auch die
Fahrbahn der Hanauer Landstraße als Entladezone und dies, obwohl laut Auskunft
der Behörden die Genehmigungen der Ansiedlung der Autohäuser unter der Maßgabe
erfolgten, dass angelieferte Fahrzeuge auf dem jeweiligen Gelände entladen
werden. Alle Autohäuser verfügen über ein dafür geeignetes Gelände. Die
Entladepraxis aber führt zu Staus, Gefahr für die Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer sowie kaputten Fahrradwegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Werden die Unternehmen beziehungsweise Autohäuser
bei zukünftigen Sanierungen der Fahrradwege an den Kosten beteiligt? 2. Wie wird der Magistrat die
Sicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Bereich
gewährleisten, wenn diese - verursacht und blockiert durch Lkws die auf dem
Fahrradweg entladen - auf die Straße ausweichen müssen? 3. Wie wird die Stadt Frankfurt zukünftig Staus und
ein daraus resultierendes Verkehrschaos auf der Hauptpendlerachse des
Frankfurter Ostens, verursacht durch be- und entladende Lkws auf der Hanauer
Landstraße, verhindern? 4.
Wird die Stadt Fran kfurt diesen Firmen durch die östliche
Weiterführung der Ferdinand-Happ-Straße eine weitere Option für die
Erreichbarkeit und Befahrbarkeit ihrer Gelände und damit auch der
Belademöglichkeiten anbieten und wenn ja, wann? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.01.2018, ST 133
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
11 am 22.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 2