Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Fahrradwege und
Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße? Zu 1.: Da es in Frankfurt am Main keine Satzung über
Straßenausbaubeiträge gibt, werden Anlieger generell nicht an den Kosten von
Straßensanierungen beteiligt. Zu 2.: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein
Ausweichen auf die Fahrbahn mit einer Gefährdung für die Radfahrenden verbunden
ist. Schließlich werden Radwege dort eingerichtet, wo es eines Schutzes der
Radfahrenden vor dem Kraftfahrzeugverkehr bedarf. Im Straßenverkehr können
jedoch leider zeitweise Behinderungen einzelner Verkehrsteilnehmender nicht
ausgeschlossen werden. Es
ist noch anzumerken, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der Hanauer
Landstraße nur eine Unfallhäufungsstelle gibt. Diese befindet sich am
Ratswegkreisel und betrifft keinen Radverkehr. Zu 3.: Ein Kernproblem besteht darin, dass eine Reihe von
Autohäusern nicht die adäquaten Möglichkeiten besitzen, die Anlieferung
auf dem eigenen Gelände stattfinden zu lassen. Aus diesem Grund sucht der
Magistrat nach Lösungen, wie die Anlieferung weitestgehend ohne
Verkehrsbehinderung durchgeführt werden kann. Eine Überwachung der Hanauer Landstraße bezüglich
des Lieferverkehrs selbst kann lediglich punktuell erfolgen. Zu 4.: Die Planung der Verlängerung der
Ferdinand-Happ-Straße ist noch nicht abgeschlossen. Wann und in welcher Form
der Ausbau der Straße erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.09.2017, V 588