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Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 133 Betreff: Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße? Zu 1.: Da es in Frankfurt am Main keine Satzung über Straßenausbaubeiträge gibt, werden Anlieger generell nicht an den Kosten von Straßensanierungen beteiligt. Zu 2.: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein Ausweichen auf die Fahrbahn mit einer Gefährdung für die Radfahrenden verbunden ist. Schließlich werden Radwege dort eingerichtet, wo es eines Schutzes der Radfahrenden vor dem Kraftfahrzeugverkehr bedarf. Im Straßenverkehr können jedoch leider zeitweise Behinderungen einzelner Verkehrsteilnehmender nicht ausgeschlossen werden. Es ist noch anzumerken, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt an der Hanauer Landstraße nur eine Unfallhäufungsstelle gibt. Diese befindet sich am Ratswegkreisel und betrifft keinen Radverkehr. Zu 3.: Ein Kernproblem besteht darin, dass eine Reihe von Autohäusern nicht die adäquaten Möglichkeiten besitzen, die Anlieferung auf dem eigenen Gelände stattfinden zu lassen. Aus diesem Grund sucht der Magistrat nach Lösungen, wie die Anlieferung weitestgehend ohne Verkehrsbehinderung durchgeführt werden kann. Eine Überwachung der Hanauer Landstraße bezüglich des Lieferverkehrs selbst kann lediglich punktuell erfolgen. Zu 4.: Die Planung der Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße ist noch nicht abgeschlossen. Wann und in welcher Form der Ausbau der Straße erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2017, V 588

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