Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.09.2017, V 587
entstanden aus Vorlage:
OF 241/11 vom
02.09.2017 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale
Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
Der Magistrat weist im
Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den
Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin.
Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg, an der
Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für
das Klima im Frankfurter Osten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den
Magistrat: 1. Hält der Magistrat eine
Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen
im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter
Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch
belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu
erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? 2. Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung
und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die
die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen
Interkommunalen Gewerbegebiet negativ unterstützen wird, fragen wir den
Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken
wird? 3. Welche Gewerbe- und
Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des
Magistrats? 4. Hält der Magistrat eine in 1,5
Kilometer Entfernung gelegene S-Bahn-Station und einfachen Fahrtkosten von
4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute
verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? 5. Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die
heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der
Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer
Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße,
Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist, ein neues
Gewerbegebiet andienen zu können? 6. Mit den Gewerbegebieten Seckbach-Süd,
Fechenheim-Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit
Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor
ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst
abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt
wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen
Entwicklungen des Stadtklimas? 7. Hält es der Magistrat für sinnvoll, weiteren Gewerberaum beziehungsweise neue Gewerbegebiete zu
etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum
zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur
kaum noch neue Pendlerinnen und Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima
sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und
Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die
Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen
Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig
mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie
stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen
auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am
Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit
einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachttemperaturen,
speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es
daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu
begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, beziehungsweise
womöglich auch zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2018, ST 15 Beratung
im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
11 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 00