Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 15 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Zu 1 und 2. Der Klimaplanatlas 2016 der Stadt Frankfurt am Main stuft das Plangebiet mit seinen unversiegelten Freiflächen am Rande des Stadtgebiets als Misch- und Übergangsklimate ein. Zudem bildet dieser Bereich einen Teil des Strömungskorridors der Mainaue. Gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB sind bei der Ausweisung der Bauleitpläne die erheblichen Umweltauswirkungen - unter anderem auf die Schutzgüter Luft und Klima - zu berücksichtigen. Inwiefern sich durch den Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg Auswirkungen auf die Klimafunktion des Plangebiets ergeben, ist im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu ermitteln, zu bewerten und in einem Umweltbericht nach § 2a BauGB darzulegen. Am 29.06.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss (§1572) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 921 - Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg gefasst, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen im interkommunalen Zusammenhang mit Maintal zu schaffen. Derzeit werden die Grundlagen für ein Strukturkonzept erarbeitet, um anschließend die frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange werden in diesem Rahmen insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Zu 3. Der Bebauungsplan Nr. 921 stellt eine Angebotsplanung der Stadt Frankfurt am Main dar, um dem hohen Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen entgegenzukommen. Mit etwa 5 ha gewerblichen Bauflächen auf Frankfurter Gemarkung soll unmittelbar an das Maintaler Gewerbegebiet angeschlossen werden, um ein großes Flächenpotenzial für klassische Gewerbebetriebe bereitstellen zu können. Einzelhandel soll als flächenkonkurrierende Nutzung ausgeschlossen werden. Zum aktuellen Planungsstand steht kein abschließendes Nutzungskonzept fest. Der Magistrat prüft derzeit den Flächenbedarf mit Anforderungsprofilen des produzierenden Sektors, um daraus ableitend ein Strukturkonzept erarbeiten zu können. Zu 4. In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befindet sich die Haltestelle Roter Graben, über die eine direkte ÖPNV-Anbindung mit der Buslinie MKK 25 an Enkheim im 15-Minuten-Takt verkehrt. Die Fahrtkosten berechnen sich nach den Tarifbestimmungen des zuständigen Verkehrsverbundes. Zu 5. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 921 ist über eine funktionsfähige Erschließung an das vorhandene Straßennetz anzubinden. Hierfür ist im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen, welche Nutzungen zu welchem Verkehrsaufkommen führen und wie viel Verkehr über das heutige Infrastrukturnetz leistungsfähig abwickelbar ist. Zum aktuellen Verfahrensstand werden diese Grundlagen erarbeitet, um für das neue Gewerbegebiet eine tragfähige Erschließungsstruktur entwickeln zu können. Zu 6. Durch die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets mit Maintal sollen Gewerbeflächen von insgesamt etwa 15 ha für klassische produzierende Gewerbebetriebe bereitgestellt werden. In historisch gewachsenen Gewerbegebieten wie Fechenheim-Nord und Seckbach-Süd ist das Flächenangebot durch bereits vorhandene Baustrukturen begrenzt. Zudem fehlt es an Entwicklungsmöglichkeiten. In Vorbereitung auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange prüft der Magistrat derzeit den Bedarf an gewerblichen Flächen im Frankfurter Osten. Zu 7. Frankfurt ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort, insbesondere auch für den produzierenden Sektor. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.05.2004 zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist dessen Sicherung ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklungsplanung. Im interkommunalen Zusammenhang können an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort mit dem Bebauungsplan Nr. 921 neue gewerblich nutzbare Flächen bereitgestellt werden. Die Auswirkungen der Planung auf das vorhandene Verkehrsnetz sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen und entsprechend zu bewerten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2017, V 587

Verknüpfte Vorlagen