Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST
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Betreff: Fragen zum Konzept
für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) -
Wilhelmsbader Weg Zu 1 und 2. Der Klimaplanatlas 2016 der Stadt Frankfurt am Main
stuft das Plangebiet mit seinen unversiegelten Freiflächen am Rande des
Stadtgebiets als Misch- und Übergangsklimate ein. Zudem bildet dieser Bereich
einen Teil des Strömungskorridors der Mainaue. Gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB und §
1a BauGB sind bei der Ausweisung der Bauleitpläne die erheblichen
Umweltauswirkungen - unter anderem auf die Schutzgüter Luft und Klima - zu
berücksichtigen. Inwiefern sich durch den Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet
- Südlich Wilhelmsbader Weg Auswirkungen auf die Klimafunktion des Plangebiets
ergeben, ist im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zu ermitteln, zu
bewerten und in einem Umweltbericht nach § 2a BauGB darzulegen. Am 29.06.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung
den Beschluss (§1572) zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 921 -
Gewerbegebiet - Südlich Wilhelmsbader Weg gefasst, um die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen im interkommunalen
Zusammenhang mit Maintal zu schaffen. Derzeit werden die Grundlagen für ein
Strukturkonzept erarbeitet, um anschließend die frühzeitige Trägerbeteiligung
gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die durch die Planung berührten Träger
öffentlicher Belange werden in diesem Rahmen insbesondere im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Zu 3. Der Bebauungsplan Nr. 921 stellt eine
Angebotsplanung der Stadt Frankfurt am Main dar, um dem hohen Bedarf an
gewerblich nutzbaren Flächen entgegenzukommen. Mit etwa 5 ha gewerblichen
Bauflächen auf Frankfurter Gemarkung soll unmittelbar an das Maintaler
Gewerbegebiet angeschlossen werden, um ein großes Flächenpotenzial für
klassische Gewerbebetriebe bereitstellen zu können. Einzelhandel soll als
flächenkonkurrierende Nutzung ausgeschlossen werden. Zum aktuellen
Planungsstand steht kein abschließendes Nutzungskonzept fest. Der Magistrat
prüft derzeit den Flächenbedarf mit Anforderungsprofilen des produzierenden
Sektors, um daraus ableitend ein Strukturkonzept erarbeiten zu können. Zu 4. In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befindet
sich die Haltestelle Roter Graben, über die eine direkte ÖPNV-Anbindung mit der
Buslinie MKK 25 an Enkheim im 15-Minuten-Takt verkehrt. Die Fahrtkosten
berechnen sich nach den Tarifbestimmungen des zuständigen Verkehrsverbundes.
Zu 5. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 921 ist über
eine funktionsfähige Erschließung an das vorhandene Straßennetz anzubinden.
Hierfür ist im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen, welche Nutzungen zu
welchem Verkehrsaufkommen führen und wie viel Verkehr über das heutige
Infrastrukturnetz leistungsfähig abwickelbar ist. Zum aktuellen Verfahrensstand werden diese
Grundlagen erarbeitet, um für das neue Gewerbegebiet eine tragfähige
Erschließungsstruktur entwickeln zu können. Zu 6. Durch die Entwicklung des interkommunalen
Gewerbegebiets mit Maintal sollen Gewerbeflächen von insgesamt etwa 15 ha für
klassische produzierende Gewerbebetriebe bereitgestellt werden. In historisch
gewachsenen Gewerbegebieten wie Fechenheim-Nord und Seckbach-Süd ist das
Flächenangebot durch bereits vorhandene Baustrukturen begrenzt. Zudem fehlt es
an Entwicklungsmöglichkeiten. In Vorbereitung auf die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange prüft der Magistrat derzeit den Bedarf an
gewerblichen Flächen im Frankfurter Osten. Zu 7. Frankfurt ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort,
insbesondere auch für den produzierenden Sektor. Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.05.2004 zum
Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist dessen Sicherung ein wesentliches Ziel
der Stadtentwicklungsplanung. Im interkommunalen Zusammenhang können an einem
verkehrsgünstig gelegenen Standort mit dem Bebauungsplan Nr. 921 neue
gewerblich nutzbare Flächen bereitgestellt werden. Die Auswirkungen der Planung
auf das vorhandene Verkehrsnetz sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen
und entsprechend zu bewerten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.09.2017, V 587