Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sachstand Teves-Ost und zukünftige Grundschule

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Laut Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 664, sollte im Laufe des Jahres 2022 eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RPDA) zur Bodensanierung nach Abschluss der Untersuchungen und der Einreichung eines Sanierungsplans erfolgen. Wie ist der Sachstand?
  2. Wann ist mit Beginn und Ende der Sanierung zu rechnen?
  3. Laut Stellungnahme vom 14.03.2022, ST 664, wurde keine Entscheidung über die zukünftige Flächennutzung getroffen. Der Ortsbeirat fordert seit Langem eine Schule in diesem Bereich des Gallus. In der Fragestunde vom Dezember berichtete Stadträtin Weber, dass auf dem ehemaligen Teves-Areal eine neue Grundschule entstehen soll. Ist dies planungsrechtlich bereits abgesichert?
  4. Angenommen 2024 kann der Baubeginn erfolgen (wie von Stadträtin Weber in der Fragestunde erläutert), wann wird die Schule fertig sein?
  5. Werden bereits Vorplanungen für die Schule getroffen, damit der Bau beginnen kann, sobald die Sanierung des Geländes abgeschlossen ist?
  6. Ist eine gemeinsame Phase 0, z. B. mit der direkt in der Nachbarschaft liegenden Ackermannschule, geplant bzw. denkbar? Wann kann diese beginnen?
  7. Wird es in Erwägung gezogen, die Schule in ökologischer und zeitsparender Holz(modul)bauweise zu errichten, womit bereits gute Erfahrungen erzielt wurden?

Begründung

Die Planungen für das Gelände Teves-Ost ziehen sich nun schon lange hin. In direkter Nachbarschaft entstehen auf dem Avaya-Gelände mit dem Quartier Westville circa 1.200 Wohnungen. In diese Wohnungen werden auch Familien mit Kindern ziehen. Doch es stellt sich die Frage, wo diese beschult werden sollen: Die Grundschulen im Gallus, v. a. auch die in direkter Nachbarschaft liegende Ackermannschule, sind bereits überfüllt. Daher muss Klarheit herrschen, ob das Geländer weiterhin als Grundschulstandort geplant ist und wann dieser eröffnen soll.

Beratungsverlauf 12 Sitzungen

Sitzung 21
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 1
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle