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Sachstand Sanierung Teves-Ost-Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Die Liegenschaft Rebstöcker Straße 41,43 und 53 - kurz Teves-Ost genannt - umfasst insgesamt eine Fläche von 12.691 qm.
  2. Die ehemalige Werkstraße hat eine Fläche von circa. 800 qm.
  3. Continental-Teves betreibt seit 1995 auf dem Gelände Rebstöcker Straße 41-53 eine Grundwassersanierung im obersten Grundwasserstockwerk. Ab Dezember 2021 stehen weitere umwelt-/abfalltechnische Untersuchungen des Bodens an, die vom Sanierungspflichtigen Continental-Teves mit dem Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA) abgestimmt wurden. Die Ergebnisse werden in die Sanierungsplanung einfließen. Hierbei sollen detaillierte Erkenntnisse über den Belastungsgrad sowie den Umfang des erforderlichen Bodenaushubs ermittelt werden.
  4. Eine Entscheidung des RPDA zur Bodensanierung ist erst nach Abschluss der unter 3. beschriebenen Untersuchungen, der hierzu erforderlichen Abstimmungen sowie der Einreichung eines Sanierungsplans zu erwarten. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.
  5. Bei den umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen auf dem Gelände in den letzten Jahrzehnten wurden nutzungsbedingte Belastungen des Bodens mit leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW), aromatischen Kohlenwasserstoffen (BETX), Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Cyaniden und Schwermetallen festgestellt. Ob weitere Belastungen im Bereich des Geländes vorliegen, wird im Zuge der unter 3. beschriebenen Untersuchungen des Bodens ermittelt.
  6. Welche Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch die Sanierung im Umfeld zu erwarten sind, ist zurzeit noch nicht bekannt.
  7. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Dauer und Umfang der Sanierungsmaßnahmen getroffen werden.
  8. Die Mauereidechsen befinden sich aktuell noch auf den besiedelten Flächen des Teves-Ost-Geländes. Zum Schutz der Mauereidechsen vor Beeinträchtigungen wurden während der bereits erfolgten Abrissarbeiten der Gebäude geeignete Rückzugsräume mit einem Reptilienschutzzaun abgegrenzt, die jeweils über eine Wegeführung/Schleuse mit dem Bahndamm in Verbindung stehen. Eine Umsiedlung der Mauereidechsen aus diesen Rückzugsräumen muss vor einer geplanten Bebauung des Geländes noch erfolgen.
  9. Eine aktive Umsiedlung der Mauereidechsen wurde bisher nicht durchgeführt. Durch die im Reptilienschutzzaun vorhandene Wegeführung/Schleuse haben die Tiere die Möglichkeit, ausgehend von den Rückzugsräumen auch den Bahndamm wieder zu besiedeln. Inwiefern dies erfolgt ist, entzieht sich aktuell unserer Kenntnis.
  10. Es wurde noch keine Entscheidung über die zukünftige Flächennutzung getroffen.
  11. Der Bebauungsplan Nr. 905 sieht eine Anbindung des Plangebiets Kleyerstraße/ Ackermannstraße an die Rebstöcker Straße ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vor. Diese Verbindung ist planungsrechtlich auf ehemaligen Werksstraße abgebildet.